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23.05.2020
Take-Away nach Mitternacht?
Keine einfache Frage
WICHTIGE AKTUALISIERUNG vom 29. Mai 2020: Restaurationsbetriebe dürfen ab sofort nach 24 Uhr Take-Away-Verkäufe tätigen, sofern sie den Verzehr an Ort und Stelle verunmöglichen und es ihre bewilligten Öffnungszeiten erlauben.
Dürfen Restaurants nach Mitternacht Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen? Hier kam es zu Unsicherheiten. Die Antwort ist leider gar nicht so einfach.
1. Restaurationsbetriebe mit Verzehrmöglichkeiten vor Ort dürfen nur sitzende Gäste bedienen und müssen zwischen 24 und 6 Uhr morgens geschlossen bleiben. Sie haben das Schutzkonzept für das Gastgewerbe einzuhalten.
2. Lokale, die zwar vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat als «Restaurationsbetriebe» bewilligt wurden, momentan aber auf Konsummöglichkeiten an Ort und Stelle verzichten, dürfen Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu den ursprünglich bewilligten Öffnungszeiten verkaufen. Also bis 1 Uhr unter Woche und 2 Uhr am Freitag und Samstag, sofern keine Auflagen bestehen oder generell verlängerte Öffnungszeiten (nach 1 resp. 2 Uhr) bewilligt wurden. Auch hier müssen die Vorgaben des BAG eingehalten werden, z.B. Desinfektionsmittel, Abstände.
3. Für Take-Away-Betriebe, die nicht unter das Gastgewerbegesetz fallen, gelten die Ladenöffnungszeiten (Montag bis Samstag bis 20 Uhr, mit Ausnahmen für Familienbetriebe). Sie haben die gleichen Schutzmassnahmen zu ergreifen wie Läden.
Restaurationsbetriebe in Basel-Stadt müssen sich entscheiden, ob sie Verzehrmöglichkeiten anbieten oder nicht. Ein beliebiges Umfunktionieren ist nicht erlaubt.
- Restaurants dürfen nur von 6 bis 24 Uhr öffnen
- Restriktionen für die Gastrobetriebe in der Steinenvorstadt
- Basel: Mehr Platz für Gastronomie im Freien

Dossiers:
Pandemie | Schnellverpflegung
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