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11.12.2020

Nein zu staatlichen Mindestlöhnen in Basel-Stadt!

Gegenvorschlag führt zu denselben Problemen wie die Initiative

Die Basler Wirtschaftsverbände wehren sich vehement gegen die Einführung eines kantonalen Mindestlohns in Basel-Stadt. Sie sind äusserst irritiert, dass die Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) die grossen Bedenken seitens der Wirtschaft und der Wissenschaft schlichtweg beiseiteschob und – wie der Bericht zeigt – zum Teil gar nicht diskutiert hat. Sie lehnen folglich sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag dezidiert ab.

Der Arbeitgeberverband Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel lehnen die Forderung nach einem staatlichen Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt geschlossen und entschieden ab. Der Mindestlohn soll gemäss Volksinitiative inkl. Ferienzuschlag mindestens 24.90 Franken pro Stunde betragen und jährlich dem arithmetischen Mittel zwischen der Jahresteuerung und der Nominallohnentwicklung angepasst werden, sofern dieses positiv ist.

Für die Unternehmen und Arbeitsplätze in Basel hätte die Einführung eines gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohns drastische Konsequenzen. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe drohen deutlich höhere Kosten, die gerade in unserem grenznahen Raum mit grosser ausländischer Konkurrenz kaum auf die Kunden überwälzt werden könnten. Deshalb käme es zwangsläufig zum Abbau von Arbeitsplätzen bzw. zu Betriebsverlagerungen ins Umland. Vor allem gewerbliche Branchen und der Detailhandel wären stark betroffen.

Es kommt hinzu, dass ein genereller Mindestlohn – der gilt, ob jemand eine Ausbildung hat oder nicht – das Erfolgsmodell Berufsbildung grundsätzlich in Frage stellen würde. Wenn nämlich bspw. ein 15-Jähriger mit Aushilfsjobs von Gesetzes wegen 4000 Franken oder mehr verdienen kann, verliert eine Berufslehre klar an Attraktivität. Berufsfelder, welche schon heute Mühe haben, Lernende zu finden, hätten dadurch mit noch grösseren Nachwuchsproblemen zu kämpfen.

Die Wirtschaftsverbände sagen ebenso deutlich Nein zum Gegenvorschlag der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Grossen Rates. Der Gegenvorschlag eliminiert zwar einige wenige Kritikpunkte der Volksinitiative und setzt den Mindestlohn etwas tiefer an (mind. 22.75 Franken inkl. Ferienzuschlag), führt ansonsten jedoch zu denselben Problemen wie die Initiative. Unternehmen, die einem allgemeinverbindlicherklärten GAV oder NAV mit Mindestlöhnen unterstellt sind, wären vom Gegenvorschlag zwar ausgeschlossen – jedoch nicht alle GAV.

Unabhängig davon verschiebt der Gegenvorschlag – wie die Initiative – den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungsspielraum massiv zu Gunsten der Gewerkschaften. Dadurch drohen weitergehende Einschränkungen des flexiblen Arbeitsmarkts auch bei anderen bislang sozialpartnerschaftlich geregelten Vertragsbestandteilen (z.B. Ferienregelung).

Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag führen zu einer massiven Erosion der Sozialpartnerschaft, wodurch die Flexibilität des Arbeitsmarkts erheblich beeinträchtigt wird. Für die Arbeitgeber ist es von entscheidender Bedeutung, dass möglichst viele Regelungen auf betrieblicher Ebene getroffen werden können.

Ein staatlicher Mindestlohn hätte Auswirkungen auf das gesamte Lohngefüge innerhalb eines Betriebs. Denn es wäre nicht nachvollziehbar, weshalb ein ungelernter Angestellter gleich viel verdienen soll wie jemand mit Berufsabschluss. Dies würde in allen betroffenen Branchen zu hohen Mehrkosten führen.
Überdies ist festzuhalten, dass die Schweizer Stimmbevölkerung 2014 mehr als deutlich Nein sagte zur Einführung eines staatlich verordneten generellen Mindestlohns. Auch im Kanton Basel-Stadt lag der Nein-Stimmenanteil damals bei über 62 Prozent.

Die erneute Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn auf kantonaler Ebene ist folglich eine völlig unnötige Zwängerei. Abschliessend gilt es mit Blick auf die derzeitige Situation im Zusammenhang mit der Corona-Krise zu betonen, dass gerade in diesen Zeiten unbedingt auf zusätzliche Belastungen für Unternehmen in Form von Regulierungen, Abgaben und Einschränkungen zwingend zu verzichten ist.


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