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Wirteverband Basel-Stadt

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08.01.2021

Nein zu einem kantonalen Mindestlohn!

Der Beginn vom Ende der Sozialpartnerschaft

Der Wirteverband Basel-Stadt lehnt sowohl die kantonale Initiative «Kein Lohn unter 23 Franken» ab als auch den Gegenvorschlag, den die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Grossen Rats verabschiedet hat. Ein kantonales Mindestlohngesetz gefährdet die Sozialpartnerschaft und sabotiert die Chancen Geringqualifizierter.

Bei den Verhandlungen zu den Gesamtarbeitsverträgen kommen Mindestlöhne unter Berücksichtigung zahlreicher branchenspezifischer Gegebenheiten zustande. Der Lohn ist dabei ein bedeutsames Element in einem Gesamtgefüge. Werden die austarierten Verhandlungsergebnisse durch staatliche Mindestlöhne übersteuert, wird das Gesamtpaket hinfällig. «Verhandlungen auf Augenhöhe sind so nicht mehr möglich», sagt Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt.

Staatliche Mindestlöhne sabotieren die Einstiegschancen gerade derjenigen, die sie zu schützen vorgeben: Geringqualifizierte finden keine Arbeit mehr, weil ihre Jobs wegfallen oder von Leuten mit höherer Produktivität besetzt werden. «Mit der Einführung des kantonalen Mindestlohns tun wir den Schwächsten in unserer Gesellschaft keinen Gefallen», stellt Ebneter fest. «Die Sozialhilfequote wird deutlich steigen.»

Auch auf Basis des Gegenvorschlags wäre ein kantonales Mindestlohngesetz in Basel-Stadt verheerend. Schon bald wird versucht werden, den Mindestlohn oder den Ferienzuschlag zu erhöhen, Ausnahmeregelungen zu streichen oder andere Parameter staatlich zu fixieren. «Kantonale Mindestlohngesetze sind der Beginn vom Ende der Sozialpartnerschaft», so Ebneter.

Sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag sehen vor, dass der Mindestlohn unabhängig davon gilt, ob jemand eine Ausbildung hat oder nicht. «Wenn ein 16-Jähriger mit Aushilfsjobs gleich viel verdienen kann wie jemand mit frisch abgeschlossener Lehre, setzt das die Berufsbildung massiv unter Druck», mahnt Ebneter. Ohne Grundausbildung fehlen den jungen Menschen später die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung und damit verbundene Lohnerhöhungen. «Es kann nicht sein, dass es sich nicht lohnt, in die Jahre der Berufsbildung zu investieren», sagt Ebneter.

Gesetzliche Mindestlöhne betreffen keineswegs nur Arbeitsverhältnisse, bei denen der bisherige Lohn darunter liegt. Sie treiben das ganze Gefüge nach oben, wollen und müssen Arbeitgeber doch treuen, qualifizierten Mitarbeitern entsprechend mehr bezahlen, damit es Anreize für das Verbleiben im Betrieb und die Weiterqualifikation gibt.

«Im grenznahen Raum mit einer starken ausländischen Konkurrenz werden wir kaum in der Lage sein, die deutlich höheren Kosten auf die Gäste zu überwälzen», sagt Ebneter. Das gefährde viele Betriebe. «Eine weitere Verlagerung in weniger arbeitsintensive Konzepte und Branchen, ins Ausland oder in andere Kantone ist absehbar.»

Das Schweizer Volk hat vor sechs Jahren mit rund Dreivierteln aller Stimmen mehr als deutlich Nein gesagt zur Einführung eines staatlichen Mindestlohns. Auch in Basel-Stadt wurde die Initiative mit über 62 Prozent der Stimmen wuchtig verworfen. «Die erneute Forderung auf kantonaler Ebene ist eine Zwängerei», so der Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt.


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