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03.02.2021
Dreidrittel-Paket kommt definitiv zurück
Geschlossene Betriebe werden von Fixkosten entlastet
Im Kanton Basel-Stadt gibt es definitiv eine Zweitauflage des «Dreidrittel-Rettungspakets für Geschäftsmietende». Die Vorlage wurde vom Grossen Rat mit 97 zu null dringlich verabschiedet und tritt sofort in Kraft.
Für das Paket sind 21 Millionen Franken vorgesehen. Wie die Erstauflage vom Mai 2020 soll es die unverschuldet in Not geratenen KMU von einem Teil der Mietzinse befreien. Hierzu braucht es den «freiwilligen» Verzicht der Vermieterschaft auf einen Drittel der Miete während des Lockdowns, wodurch dann der Kanton einen zweiten Drittel übernimmt.
Notleidende Restaurants und andere betroffene Betriebe werden also von zwei Dritteln der Miete befreit. Das wird sie von bedeutenden Fixkosten entlasten und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Existenzen und Arbeitsplätzen leisten!
Auch Betriebe mit einer Monatsmiete über 20'000 Franken können am Programm teilnehmen. Allerdings erhalten die Vermieter vom Kanton lediglich den Maximalbetrag von 6700 Franken pro Monat.
- Neues «Dreidrittel-Rettungspaket» soll rasch umgesetzt werden
- Covid-Geschäftsmietegesetz scheitert endgültig
- Erläuterungen, Anleitung, Musterbrief: Mietzinsherabsetzung – wie vorgehen?
Dossiers: Mietrecht | Pandemie
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