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23.03.2021
Nichts ist umsonst
Wie staatliche Mindestlöhne den Big Mac verteuern
Der «Big Mac» von McDonald’s schmeckt überall gleich, aber er ist nicht überall gleich teuer. Die Höhe der gesetzlichen Mindestlöhne hat darauf einen enormen Einfluss.
Der Big-Mac-Index ist bekannt: Er vergleicht die Preise dieses standardisierten Produkts in verschiedenen Ländern und ermittelt so die Kaufkraft der Bevölkerung. Wenig bekannt ist, dass der Preis des beliebten Burgers auch innerhalb eines Landes stark schwanken kann.
Eine Analyse der US-amerikanischen Fachzeitschrift «Restaurant Business» belegt eine starke Korrelation zwischen dem Big-Mac-Preis und den geltenden Mindestlöhnen. Auch wenn es andere Faktoren gibt, mit denen ein Teil der Preisunterschiede erklärt werden kann, ist doch klar, dass die Löhne der wesentliche Preistreiber sind.
McDonald’s-Kunden in Städten mit gesetzlichen Mindestlöhnen über 14 Dollar bezahlen für ihren Lieblingsburger 26 Prozent mehr als in Städten, die lediglich den nationalen Mindestlohn von 7.25 Dollar kennen. In manchen Fällen ist der Preisunterschied noch höher: Während ein Big Mac in der texanischen Hauptstadt Austin 3.75 US-Dollar kostet, sind es in Seattle 6.39 Dollar, also 70 Prozent mehr.
In einer durchschnittlichen McDonald’s-Filiale in den USA werden pro Woche 1100 Arbeitsstunden geleistet. Werden nun die Stundenlöhne um 2 oder gar 5 Dollar angehoben, resultieren daraus Mehrkosten von 120'000 bis 300'000 Dollar, dies bei einem jährlichen Durchschnittsumsatz von 2.4 Millionen. Kein Wunder, hat dies Auswirkungen auf die Produktepreise!
Der Zusammenhang zwischen der Lohnhöhe und den Big-Mac-Preisen ist klar. Würden die Produktpreise nicht erhöht, sänke der Cash-Flow so stark, dass das langfristige Überleben gefährdet wäre. Eine Alternative ist höchstens noch der Abbau von Arbeitsstunden, z.B. durch die Schliessung in Randzeiten, durch effizientere Abläufe oder eine teilweise Automatisierung.
- Ende der Sozialpartnerschaft: Nein zu einem kantonalen Mindestlohn!
- Gegenvorschlag führt zu denselben Problemen wie die Initiative
- GAV-Mindestlöhne für 2020 und 2021 unverändert
Dossiers: Arbeitsrecht | Schnellverpflegung
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