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24.06.2021

Reisebeschränkungen werden gelockert

Zahlreiche Quarantänebestimmungen aufgehoben

Der Bundesrat hat an einer Medienkonferenz die Öffentlichkeit über grosse Lockerungen der Reisebeschränkungen für einreisende Gäste informiert, welche bereits am 26. Juni 2021 in Kraft treten.

Bei den neuen Einreisebestimmungen mit Zweck Tourismus werden folgende zwei Gruppen unterschieden:

Schengen-Raum / EU / Nicht-Risiko-Drittstaaten*

Personen, die aus dem Schengen-Raum, der EU oder aus Nicht-Risiko-Drittländern* einreisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Die Testpflicht gilt nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft sind (mit einem vom BAG, der EMA oder der WHO zugelassenen Impfstoff) oder die nicht von Covid-19 genesen sind.

Weiterhin werden bei der Anreise im Flugzeug auch die Kontaktangaben verlangt. Bei der Einreise in die Schweiz mit dem Auto oder Zug (oder zu Fuss) ist kein Test erforderlich.

*Nicht-Risiko-Drittländer (Stand 23. Juni 2021): Albanien, Andorra, Australien, Bulgarien, Vatikan, Hongkong, Irland, Israel, Japan, Südkorea, Kroatien, Libanon, Macau, Monaco, Neuseeland, Nordmazedonien, Ruanda, Rumänien, San Marino, Serbien, Singapur, Taiwan, Thailand, Vereinigte Staaten von Amerika.

Alle anderen Länder

Die Schweiz lockert die bestehenden Einreisebeschränkungen für Personen aus allen anderen Ländern, die nachweisen können, dass sie mit einem vom BAG, der EMA oder der WHO zugelassenen Impfstoff und innerhalb von 12 Monaten nach der vollständigen Impfung (12 Monate und 22 Tage bei Janssen) geimpft worden sind.

Dies gilt auch für die frühere Liste der Länder mit einem besorgniserregenden Virus. Geimpfte Touristen aus diesen Ländern oder Regionen dürfen ohne Test und Quarantäne einreisen, solange sichergestellt ist, dass die Impfung einen guten Schutz bietet. Kurz gesagt: Aus dieser Länderkategorie dürfen nur Geimpfte in die Schweiz einreisen. Eine Genesung wird nicht als Einreisegrund für den Tourismus akzeptiert.


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