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27.11.2021

Corona-Krise: Wie geht es weiter?

Strengere Auflagen, Kurzarbeit, Hilfsgelder

Verschiedene Kantone werden verschärfte Corona-Massnahmen beschliessen. In Basel-Stadt wird die Regierung vermutlich bereits ab nächstem Mittwoch eine Maskenpflicht einführen für Mitarbeitende und für Gäste, die nicht gerade am Tisch sitzen. Auch Abstände zwischen den Gästegruppen könnten zum Thema werden. Im Prinzip läuft es auf 3G plus Schutzkonzept hinaus.

Für Restaurants und Cafés wird das umsetzbar sein, auch wenn es mit Kapazitäts- und Umsatzeinbussen verbunden ist. Je nach Art der Massnahmen könnte es zu einem faktischen Öffnungsverbot für Clubs und Musik-Bars kommen. Für die meisten dieser Betriebe wäre es dann besser, behördlich geschlossen zu werden und die Fixkosten entschädigt zu erhalten.

Kurzarbeit ist noch bis Ende Februar 2022 möglich, allerdings nicht mehr im vereinfachten Verfahren. Wir halten es für wahrscheinlich, dass der Bund zu gegebener Zeit eine Verlängerung und eine erneute Vereinfachung beschliessen wird. Am besten beschäftigen Sie sich heute schon mit dem Thema: Melden Sie sich vorsichtshalber wieder an.

Die Härtefallgelder haben sehr vielen Betrieben zu überleben geholfen. Das WSU will den Bezügern im Dezember eine Abrechnung zukommen lassen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken müssen Unterstützungsgelder zurückzahlen, wenn sie 2020 und 2021 zusammengerechnet einen Gewinn erzielen.

In einigen Kantonen wird obige Regel entgegen früheren Versprechungen («à fonds perdu») auch für kleinere Unternehmen Anwendung finden. In Basel-Stadt wird dies nach unseren Informationen nicht der Fall sein. Die Finanzkontrolle des Kantons wird jedoch Kontrollen durchführen, um krasse Überkompensationen aufzuspüren.

Für ein neues Unterstützungsprogramm besteht auf die Schnelle wenig Aussicht. Die Hoffnungen ruhen auf der sogenannten Bundesratsreserve, die ursprünglich 1 Milliarde Franken betrug und von welcher noch 700 Millionen Franken grundsätzlich verfügbar sind. Die meisten Kantone werden hier vermutlich Geld anfordern. Zu Entschädigungszahlungen wird es aber wohl nur kommen, wenn die Umsatzeinbussen aufgrund behördlicher Massnahmen eintreten.

An sich wäre ein Lockdown, den man in den nächsten Monaten nicht komplett ausschliessen kann, einfacher. Von der psychologischen Seite her wäre das jedoch verheerend. Wer will schon in einer Branche arbeiten, die ständig von Schliessungen und langanhaltender Kurzarbeit bedroht ist?

Die Corona-Erwerbsersatzentschädigungen laufen bis Ende 2021 weiter. Um sie nach der Anspruchsgrundlage «massgebliche Umsatzeinbusse» beantragen zu können, muss der Betrieb eine Einbusse von mindestens 30% im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 erlitten haben.

Bis zum 31. Dezember 2021 können baselstädtische Unternehmen, die wegen des Coronavirus in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind, Überbrückungskredite mit kantonaler Bürgschaft beantragen. Die kantonale Bürgschaft deckt 90% der Kreditsumme. Bei Krediten bis 50'000 Franken werden 100% verbürgt.

Für die meisten von uns ist es leider schon bald wieder Zeit, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Bei sinkenden Umsätzen wäre eine Entlastung bei den Fixkosten hilfreich, oder auch nur schon ein Zahlungsaufschub. Alles in allem stellen sich uns die gleichen Fragen wie schon mehrmals in dieser mühseligen Krise.

Es ist nicht einfach, positiv eingestellt zu bleiben. Doch bedenken Sie, was Sie in den letzten zwei Jahren alles geleistet und durchgestanden haben. Ihr Einsatzwille, Ihre Leidenschaft und die Solidarität Ihres Umfelds werden Sie auch durch diese Krisenphase führen. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden, Gästen, Freunden und Liebsten stehen wir das durch! Wir werden alles unternehmen, um dem Gastgewerbe zu helfen. Viel Kraft, Geschick und Erfolg!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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