Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

22.12.2021

Kanton Aargau verlängert Härtefallmassnahmen

Umsatzeinbussen im zweiten Semester 2021 werden entschädigt

Die fünfte Pandemiewelle wirkt sich negativ auf die Umsatzzahlen gewisser Branchen aus. Bundesrat und Parlament haben deshalb die Einreichungsfrist für Härtefallgesuche verlängert. Auf dieser Basis hat der aargauische Regierungsrat entschieden, sein Härtefallprogramm weiterzuführen. Somit können Unternehmen eine weitere Unterstützung für Umsatzausfälle beantragen. Gesuche können ab Anfang Februar 2022 gestellt werden.

In gewissen Branchen, die besonders hart von den Corona-Beschränkungen betroffen waren, haben sich die Umsatzzahlen noch nicht erholt. Dazu kommt, dass mit der fünften Pandemiewelle die Umsätze abermals stark rückläufig sind. Das betrifft insbesondere die Gastronomie und Hotellerie, den Eventbereich, Fitnesscenter und die Reisebranche. Der Aargauer Regierungsrat begrüsst deshalb den Entscheid von Bundesrat und Parlament, die Einreichungsfrist für Härtefallgesuche und die entsprechende gesetzliche Grundlage im Covid-19-Gesetz zu verlängern.

Somit kann der Kanton Aargau sein Härtefallprogramm weiterführen und Unternehmen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, weiterhin finanziell unterstützen. Dazu ist eine weitere Anpassung der kantonalen Sonderverordnung 2 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (SonderV 20-2) notwendig.

Härtefallentschädigung für Juli bis Dezember 2021

Die Bemessungsperiode für die bisherige Unterstützung endete am 30. Juni 2021. Unternehmen, die bereits als Härtefall qualifiziert sind, erhalten nun für die Monate Juli 2021 bis Dezember 2021 einen zusätzlichen Fixkostenbeitrag. Dieser bemisst sich am Umsatzrückgang während dieser Periode und einem branchenüblichen Fixkostensatz.

Nicht der gesamte Umsatzrückgang wird angerechnet: 10 Prozent vom Umsatzrückgang werden abgezogen. Grund dafür ist, dass viele Unternehmen ihre Kostenstruktur wegen der Pandemie angepasst haben und jetzt tiefere Fixkosten aufweisen. Zudem ist nicht der ganze Umsatzrückgang zwingend pandemiebedingt. Mit der Reduktion um 10 Prozent sollen Überentschädigungen und Mitnahmeeffekte vermieden werden.

Auch neue Gesuchsteller sollen sich melden können, wenn sie bis zum 30. Juni 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent während 12 Monaten aufweisen und ihre Umsatzbasis 5 Millionen Franken nicht übersteigt. Keinen Anspruch haben Gesuchsteller, deren Gesuch für einen Fixkostenbeitrag wegen hohem Umsatzausfall bereits einmal abgelehnt wurde.

Die Gesuche können vom 1. bis 28. Februar 2022 eingereicht werden.

Finanzierung über bereits bewilligte Kredite

Was die Verlängerung der Härtefallmassnahmen kosten wird, ist im Moment schwierig abzuschätzen, weil Umsatzzahlen der betroffenen Unternehmen für das laufende Semester noch nicht vorliegen. Eine Modellrechnung geht davon aus, dass Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Millionen Franken Beiträge in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken beanspruchen werden. Davon würden 12 Millionen Franken zulasten des Kantons Aargau gehen.

Beiträge an Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken gehen vollständig zulasten der Bundesratsreserve. Aus der Bundesratsreserve stehen noch rund 24 Millionen Franken zur Verfügung. Die Verlängerung der Härtefallhilfe kann im Rahmen des vom Grossen Rat bewilligten Verpflichtungs- und des Nachtragskredits bewältigt werden.

Verlängerung auch im 2022 geplant

Das eidgenössische Parlament hat die Rechtsgrundlagen für die Härtefallmassnahmen bis Ende 2022 verlängert. Für die Härtefallmassnahmen im nächsten Jahr wird der Bund ein neu ausgestaltetes Programm erarbeiten. Die dafür notwendigen Änderungen der bundesrechtlichen Covid-19-Härtefallverordnung wird der Bund im Januar 2022 den Kantonen zur Konsultation zustellen und voraussichtlich im Februar 2022 verabschieden. Der Regierungsrat wird anschliessend über die Umsetzung im Kanton Aargau entscheiden.

Bisher bewilligte Gesuche, Beiträge und Kredite

Insgesamt wurden bisher gut 3400 Gesuche eingereicht, wovon rund 2450 gutgeheissen und 850 abgelehnt wurden. Rund 50 Gesuche sind wegen zeitaufwändiger Abklärungen noch offen. Die weiteren Gesuche wurden zurückgezogen bzw. wegen Unterstützung über eine andere Massnahme abgeschrieben. Bisher wurden nicht rückzahlbare Beiträge von 230 Millionen Franken ausgerichtet und Kreditausfallgarantien von 10 Millionen Franken gesprochen.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden