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24.12.2021

Jetzt der Arbeitslosenkasse schreiben!

Ferien und Feiertage bei der Kurzarbeit nachfordern

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Bundesgericht die bisherige Praxis der Arbeitslosenkassen und des Seco für rechtwidrig erklärt. Somit steht nun definitiv fest: Betriebe haben bei Mitarbeitern im Monatslohn auch im summarischen Abrechnungsverfahren Anspruch auf Entschädigung der Ferien- und Feiertage.

GastroSuisse hat das Seco bereits anfangs April 2020 auf seine rechtswidrige Praxis aufmerksam gemacht. Trotz entsprechender Aufforderung von GastroSuisse hat das Seco bisher keine konkrete Stellungnahme betreffend Nachforderung der Ferien- und Feiertagsentschädigung abgegeben.

Um keine Ansprüche zu verlieren, empfiehlt der Rechtsdienst von GastroSuisse das nachfolgende Vorgehen:

1. Machen Sie bei der Kurzarbeitsabrechnung die Ferien- und Feiertagsentschädigungen auch bei Mitarbeitern im Monatslohn geltend, sofern Sie dies nicht bereits gemacht haben.

2. Fordern Sie die zuständige Arbeitslosenkasse bis spätestens am 31. Dezember 2021 mit unserem Musterschreiben auf, die Ferien- und Feiertagsentschädigung für Ihre Mitarbeiter im Monatslohn auszubezahlen.

Den Musterbrief finden Sie untenstehend. Es ist möglich, dass die Kassen auf dieses Schreiben noch nicht reagieren. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt auf gastrosuisse.ch/merkblätter.

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Musterbrief – bitte individuell anpassen!

FIRMA / NAME
STRASSE NUMMER
PLZ ORT

Einschreiben
Arbeitslosenkasse XY
STRASSE NUMMER
PLZ ORT

DATUM

Berechnung Kurzarbeitsentschädigung; Korrektur der bisherigen Berechnung
BUR-Nr.: NUMMER


Sehr geehrte Damen und Herren

In seinem Grundsatzurteil 8C_272/2021 vom 17. November 2021 hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Berechnungsweise der Kurzarbeitsentschädigung seit März 2020 gesetzwidrig ist und dass Arbeitnehmende im Monatslohn und im Stundenlohn nach Art. 34 AVIG gleich zu behandeln sind. Es sind bei beiden Kategorien die Ferien und die Feiertage zu berücksichtigen. Sie hatten bisher diese Ferien und Feiertage nicht berücksichtigt.

Wir ersuchen Sie damit formell darum, die bisherigen Kurzarbeitsentschädigungen vollumfänglich neu und höher zu berechnen und uns den Differenzbetrag auszurichten. Andernfalls hätten Sie anfechtbare Verfügungen zu erlassen.

Die vorliegende Eingabe bezieht sich nicht nur auf sämtliche bisherigen Kurzarbeitsentschädigungen, sondern auch auf die von Ihnen zukünftig zu gewährenden Kurzarbeitsentschädigungen.

Wir erwarten die korrigierte Berechnung und die entsprechend sich daraus ergebende Nachzahlung innerhalb der nächsten 30 Tage.

Freundliche Grüsse

VORNAME NAME
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