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23.09.2022
Sozialpartner geben definitive Mindestlöhne 2023 bekannt
Berufsleute mit EFZ verdienen mindestens 13mal 4369 Franken
Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich bereits Anfang Juni auf die Mindestlöhne für 2023 geeinigt. Diese erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2022, die bei 3 Prozent liegt. Zusätzlich steigen die Löhne real um bis zu 40 Franken pro Monat je nach Lohnstufe.
Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO konnten die definitiven Mindestlöhne berechnet werden. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2023 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt.
Die Teuerung wird auf allen Lohnstufen ausgeglichen. Zusätzlich steigen die monatlichen Mindestlöhne real um 10 bis 40 Franken je nach Lohnstufe mit Ausnahme der Lohnkategorie ohne Berufslehre.
Mitarbeitende ohne Berufsabschluss verdienen neu mindestens 3582 Franken, solche mit Berufsattest 3927 und mit Fähigkeitszeugnis 4369 Franken. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag schreibt 13 Monatslöhne pro Jahr vor. Der anteilsmässige Anspruch entfällt lediglich, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst wird.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, Hotelleriesuisse sowie Swiss Catering Association.
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Dossier: Arbeitsrecht
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