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19.06.2023

Zürich und Winterthur beschliessen kommunale Mindestlöhne

Kommt es nun zu juristischen Auseinandersetzungen?

In den Städten Zürich und Winterthur sprachen sich zwei Drittel der Stimmbürger für einen gesetzlichen Mindestlohn aus. In Zürich soll dieser 23.90 Franken pro Stunde betragen, in Winterthur 23 Franken. Es ist allerdings unklar, ob kommunale Mindestlöhne überhaupt statthaft sind.

Die Stimmbürger der Stadt Zürich haben den Mindest-Stundenlohn an der Urne mit 69.4 Prozent angenommen. Das Winterthurer Stimmvolk hiess ihn mit 65.5 Prozent gut. Zürich und Winterthur sind die ersten Städte der Schweiz, die einen Mindestlohn einführen. Bisher gab es nur einige kantonale Mindestlöhne, z.B. in Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt.

Sowohl in Zürich als auch in Winterthur wurde die Vorlage in sämtlichen Wahlkreisen angenommen. In Zürich ist ein Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative zur Abstimmung gelangt, in Winterthur war es die ursprüngliche Initiative von Linksparteien und Gewerkschaften. In Kloten wurde im Herbst 2021 eine ähnliche Initiative mit 52 Prozent abgelehnt.

Der geforderte Mindestlohn entspricht hochgerechnet auf ein volles Arbeitspensum je nach Wochenarbeitszeit rund 4100 bis 4500 Franken pro Monat. In der Stadt Zürich verdienen laut Angaben der Stadt derzeit knapp 17'000 Angestellte weniger als den Mindestlohn.

In Zürich wird der Mindestlohn nicht für Lernende, Praktikanten und unter 25-Jährige ohne Erstausbildung gelten. Ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich zulässig ist, ist unklar. Das Bundesgericht hat in früheren Entscheiden kantonale Mindestlöhne als zulässig bezeichnet, sofern sie sozialpolitische Ziele verfolgen.

Die Gegner des kommunalen Mindestlohns in Zürich haben im Vorfeld der Abstimmung auf mögliche rechtliche Probleme hingewiesen. Ob sie gegen die Einführung des Mindestlohns klagen werden, steht noch nicht fest.


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