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26.09.2023

Härtefall-Rückforderungen: Seco rudert etwas zurück

Ausnahmen vom Verwendungsverbot definiert

Die Praxis des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) im Bereich der Härtefallbeiträge stösst auf Unverständnis. GastroSuisse wehrt sich seit längerem gegen die ausufernde Rückforderungspraxis einzelner Kantone. Nun gibt es einen ersten Erfolg zu vermelden.

Zahlreiche Gastbetriebe, die während der Corona-Krise unter dem Titel «à fonds perdu» Entschädigungen erhalten haben, wurden aufgefordert, Beträge über mehrere Zehntausend Franken zurückzubezahlen.

Wegen dieser Praxis steht GastroSuisse schon seit Monaten in regem Austausch mit der Bundesverwaltung. Darüber hinaus hat der Dachverband von der renommierten Professorin Dr. Isabelle Häner und von Dr. Livio Bundi ein Rechtsgutachten machen lassen, in welchem klar aufgezeigt wird, dass die derzeitige Rückforderungspraxis einzelner Behörden verfehlt ist und deutlich zu weit geht.

Nun zeigt sich das Seco teilweise einsichtig. Es sandte den zuständigen kantonalen Behörden ein Schreiben, in dem ausgeführt wird, wie die Kantone bei einer Geschäftsaufgabe vorzugehen haben bzw. wie mit Rückforderungen umzugehen ist.

Für Einzelunternehmen wurden konkrete Ausnahmen von den Verwendungsbeschränkungen festgehalten, bei denen die Behörden von Rückforderungen absehen oder solche ermässigen sollen. Namentlich erwähnt wird das Erreichen des AHV-Alters, das Ableben des Unternehmers sowie eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers, welche eine Geschäftstätigkeit längerfristig verunmöglicht.

GastroSuisse hat seine Mitglieder in einem Newsletter über diesen Teilerfolg informiert. Der Verband setzt sich für weitere Verbesserungen ein. So hat er der Bundesverwaltung eine Verordnungsanpassung vorgeschlagen, mit der klar geregelt würde, dass es nur bei Missbrauch zu Rückforderungen kommen darf. Zusätzlich engagiert sich GastroSuisse im Rahmen verschiedener Geschäfte, die momentan im Parlament behandelt werden.


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