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22.10.2023

«Airbnb beim Thema Wohnungsnot für vernachlässigbar»

Zürcher Regierung nimmt Stellung zu einer Anfrage

Die Zürcher Regierung sieht keinen Anlass dafür, Buchungsplattformen wie Airbnb in die Schranken zu weisen. Der Einfluss von Airbnb auf den Wohnungsmarkt im Kanton und in der Stadt Zürich sei im Vergleich zu Tourismusregionen gering.

sda. Selbst in der Stadt Zürich, auf die sich die meisten Angebote konzentrierten, würden nur 3.8 Prozent der Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf eine GLP-Anfrage aus dem Parlament.

«Dies ist kein relevanter Treiber für die Wohnungsknappheit», hält die Regierung weiter fest. Zudem gehöre ein gewisser Anteil an Ferienwohnungen zu einer Destination wie Zürich. Schliesslich sei diese auch bei Touristinnen und Touristen beliebt.

SP will Initiative nach Luzerner Vorbild

Die Stadtzürcher SP ist anderer Meinung als der Regierungsrat. Sie will das Geschäft mit den Wohnungen nach wie vor stärker regulieren, um damit die Wohnungsnot zu entschärfen.

Mehrere tausend Wohnungen würden in Zürich gewerbsmässig über Airbnb oder als Business-Apartment vermietet. Damit stünden sie der Bevölkerung nicht zur Verfügung. Bereits im März kündigte die SP deshalb an, eine Initiative nach Luzerner Vorbild zu lancieren.

Dort hatten die städtischen Stimmberechtigten im März entschieden, das Vermieten von ganzen Wohnungen auf Airbnb oder als Business-Apartment auf 90 Tage pro Jahr zu beschränken. Damit wird die gewerbsmässige Vermietung finanziell unattraktiv.

Die Stadtzürcher SP ist derzeit noch mitten in rechtlichen Abklärungen, wie es dort auf Anfrage hiess. Ziel solle es sein, die kurzzeitige Vermietung von ganzen Wohnungen über solche Plattformen zu verbieten.

Eigentlich beschloss das Stadtzürcher Parlament bereits im Herbst 2021, dass gewerbliche Airbnb-Wohnungen nicht mehr zum Mindestwohnanteil gezählt werden dürfen. Allerdings ist der Parlamentsbeschluss bis heute nicht umgesetzt, weil vier Immobilienunternehmen dagegen rekurrieren.

Genf und Waadt kennen bereits Beschränkungen

In der Schweiz kennen neben der Stadt Luzern auch die Kantone Genf und Waadt bereits Vermietungsbeschränkungen. Genf führte bereits 2018 eine 90-Tage-Regel ein. In der Waadt müssen seit Juni 2022 Kurzzeitvermieter ab 90 Tagen ihre Aktivitäten beim Kanton anmelden und eine Bewilligung beantragen.

Ebenfalls im vergangenen Jahr erliess auch die Stadt Bern strengere Regeln. So dürfen in der Altstadt nicht mehr alle Stockwerke gewerbsmässig als Ferienwohnungen vermietet werden. In mehreren Kantonen liefert Airbnb zudem Tourismusabgaben ab, auch in Zürich.


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