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08.05.2013

Zuger Kirsch und Rigi Kirsch sollen geschützt werden

Gesuch im Handelsamtsblatt publiziert

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Gesuch für Zuger Kirsch und Rigi Kirsch als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) publiziert. Zuger Kirsch und Rigi Kirsch werden ausschliesslich aus kleinfruchtigen Kirschen aus der Region hergestellt. Mit der geschützten Bezeichnung sollen der gute Ruf und die hohe Qualität von Zuger Kirsch und Rigi Kirsch geschützt werden.

Zuger Kirsch und Rigi Kirsch sollen künftig eine geschützte Ursprungsbezeichnung sein. Das BLW hat das Gesuch im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.

Zuger Kirsch und Rigi Kirsch verdanken ihren Namen und guten Ruf der Region Zug, in welcher der Kirschenanbau seit über 500 Jahren verankert ist. Für die beiden Produkte werden die regionalen kleinfruchtigen Sorten verwendet, die eine typische Mandelnote aufweisen.

Die Kirschen werden seit über 150 Jahren von bäuerlichen und gewerblichen Brennereien verarbeitet. Die kleinfruchtigen Kirschen und die idealen geographischen und klimatischen Bedingungen der Region Zug-Rigi verleihen dem Zuger Kirsch und dem Rigi Kirsch das ausgeprägte und besonders intensive Aroma.

Mit den geschützten Bezeichnungen können traditionelle Produkte vor Nachahmungen geschützt werden. Wer die Bezeichnungen Zuger Kirsch und Rigi Kirsch in Zukunft verwenden möchte, muss sich an die strengen Anforderungen des entsprechenden Pflichtenheftes halten. In Zukunft dürfen nur noch Kirschen aus dem Kanton Zug und umliegenden Gemeinden verwendet werden.

Die geschützten Bezeichnungen werden in das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben eingetragen. Das Register der Schweiz umfasst 28 Eintragungen: 19 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 9 geschützte geografische Angaben (GGA).

Das Gesuch wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Kantone sowie Personen mit einem schutzwürdigen Interesse haben die Möglichkeit, während einer Frist von drei Monaten Einsprache zu erheben.

Nachtrag vom 2. September 2013: Die Einsprachefrist für die Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnung von Zuger Kirsch und Rigi Kirsch ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft ging keine Einsprache ein. Somit wird die Bezeichnung ins GUB/GGA-Register aufgenommen.


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