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01.07.2013

Umsatzeinbussen und Lärmklagen

Erste Erfahrungen mit dem Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen

Seit 1. Mai 2013 gilt in der Gastronomie von Nordrhein-Westfalen ein strenges Rauchverbot. Eine Umfrage des Dehoga zeigt, dass die meisten Diskotheken, Kneipen und Bars mit massiven Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Etwas weniger stark betroffen sind Restaurants. Das Rauchverbot führt zudem zu Problemen beim Anwohnerschutz.

Das absolute Rauchverbot in Kneipen, Discos und Restaurants hat vielen Gastronomen in Nordrhein-Westfalen die befürchteten Umsatzverluste beschert. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Branchenverbands Dehoga NRW, an der sich knapp 700 Gastronomen beteiligten.

Der Verband sieht sich nach der ersten Auswertung in seiner Einschätzung bestätigt, dass vor allen Dingen getränkeorientierte Betriebe negativ vom absoluten Rauchverbot betroffen sein werden.

71.4 Prozent der teilnehmenden Wirte von Kneipen und Bars vermeldeten starke Einbussen von mehr als zehn Prozent, unter den Discothekenbetreibern waren es 61.5 Prozent. Vereinzelt fielen die Umsätze um 50 Prozent und mehr.

Etwas besser ergeht es den Restaurantbetreibern: Dort beklagen 24.5 Prozent der Befragten Umsatzeinbussen von mehr als zehn Prozent. Umgekehrt lassen sich Umsatzgewinner mit 6.7 Prozent vor allen Dingen in Hotelrestaurants und anderen Speisebetrieben finden, in Schankwirtschaften wie Kneipen mit 2.7 Prozent fast gar nicht. Discothekenbetreiber vermeldeten ausschliesslich Verluste.

Als wichtigster Grund für die gesunkenen Umsätze wurde über alle Betriebstypen von 69.6 Prozent der Befragten das "Pendeln" der Gäste zwischen Gastraum und Aussenbereich, wo das Rauchen noch erlaubt ist, genannt. Weniger Gäste bezeichneten 58.1 Prozent der Gastronomen als wichtigen Grund, bei 52.3 Prozent wurde pro Gast weniger verzehrt. Über mehr Gäste konnten sich lediglich 14.1 Prozent freuen.

Auseinandersetzungen mit Gästen und Anwohnern

Wenigstens traten in mehr als der Hälfte der Fälle (53%) keine Probleme oder Auseinandersetzungen auf. Die verbliebenen 47 Prozent meldeten "Stress" mit Gästen (27.5%), mit Anwohnern (10.9%) und dem Ordnungsamt (1.5%).

Der Hotel- und Gaststättenverband befürchtet, dass entsprechende Auseinandersetzungen im Sommer noch zunehmen werden. Verärgert sind die Gastronomen vor allen Dingen darüber, dass sie hinter der Tür das Rauchverbot und vor der Tür Lärmschutzregelungen gegenüber ihren Gästen durchsetzen müssen.

"Wenn Gäste vor die Tür geschickt werden müssen, wird es zwangsläufig lauter. Das ruft Anwohner auf den Plan, vor allen Dingen in Wohngebieten und nach 22 Uhr. Ausbaden müssen es die Gastronomen, die für ihre Gäste hinter und vor der Tür verantwortlich sind", sagt Olaf Offers, Präsident des Dehoga NRW.

Bei wiederholten Lärmklagen drohen empfindliche Strafen bis hin zum Konzessionsentzug. "Es ist wie bei der Energiewende. Wer sie will, muss mehr Stromtrassen, Wind- und Solarparks akzeptieren. Wenn also ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie durch den Gesetzgeber beschlossen wurde, müssen Gäste, die sich in normaler Lautstärke vor der Tür unterhalten, ebenfalls ertragen werden", so Offers.


Gastronomen lehnen Rauchverbot ab

Deutlich ist weiterhin das Votum der Branche in Bezug auf das absolute Rauchverbot: Über 70 Prozent lehnen die neue Regelung ab. Bei den Diskotheken sind es 96.2%, bei den Kneipen 86.3% und bei den Restaurants 55.1%.

Das Unverständnis ist gross. "Ein Gesetz, das Nichtraucher in Raucherräumen und Raucherkneipen schützen soll, bevormundet Gäste und Gastronomen und schiesst über das angebliche Ziel hinaus", kritisiert Olaf Offers. Wie man auf Autobahnen keine Fussgängerzonen brauche, um Fussgänger zu schützen, brauche man in Raucherräumen auch keinen Nichtraucherschutz.

Der Dehoga NRW schätzt, dass bis zu 3000 Betriebe das Rauchverbot mittelfristig nicht überleben werden. Unter akzeptablen "Kollateralschäden" werde es die Landesregierung wahrscheinlich verbuchen. Speisegaststätten werden indes nach Einschätzung des Verbands weniger hart betroffen sein und teilweise von den Neuerungen sogar profitieren können.

Nordrhein-Westfalen ist neben Bayern und dem Saarland das einzige Bundesland, das ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie vorsieht. In den anderen 14 Bundesländern sind Raucherkneipen und Raucherräume als Ausnahmen weiterhin zugelassen.


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