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15.06.2016

Umstrittene Bestpreisklauseln sollen fallen

Österreich erhöht unternehmerische Freiheit der Hoteliers

Die Bestpreisklauseln werden in Österreich wohl schon bald Geschichte sein. Hoteliers dürfen dann auf ihrer eigenen Website günstigere Preise anbieten als bei den Buchungsportalen.

Der österreichische Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner geht gegen umstrittene Praktiken von Buchungsplattformen vor. Er hat einen Gesetzesentwurf in die Begutachtung geschickt, die die Preishoheit der Hoteliers sicherstellt.

Das derzeitige Ungleichgewicht von Online-Buchungsplattformen wie booking.com und Hotels ist enorm. Hoteliers dürfen ihre Zimmer zwar auf anderen Plattformen oder am Telefon billiger anbieten, doch auf der eigenen Homepage ist es ihnen untersagt. "Das ist eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und bedeutet in der Praxis eine Schieflage zu Gunsten von Buchungsplattformen", begründet Mitterlehner seine Initiative.

Durch eine Revision des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes soll die Handlungsfreiheit der Unternehmen erhöht werden. "Wir wollen faire Wettbewerbsregeln schaffen. Hotels sollen ihre Preise ohne Einschränkungen selbst gestalten und auch auf der eigenen Hotel-Homepage günstiger anbieten dürfen", so der österreichische Wirtschaftsminister.

Aufgrund der Digitalisierung hat sich die Informations- und Angebotspalette um ein Vielfaches erweitert. Einerseits sind Tourismusbetriebe so einfach wie nie zu finden und buchbar, andererseits hat sich auch der touristische Vertrieb und Verkauf verändert. Laut der Österreichischen Hoteliersvereinigung erfolgen schon mehr als 50 Prozent aller Hotelbuchungen online.

Mächtige Internetplattformen wie booking.com oder HRS haben sich zu marktführenden Vermittlern von Unterkünften entwickelt. Sie verlangen von den Hoteliers Provisionen und stellen Bedingungen für die Auflistung in der Plattform, unter anderem Bestpreisklauseln oder Zusicherung des letzten Zimmers.

"Die geltende Rechtslage räumt Plattformbetreibern mehr Rechte ein, als den Hotelbetreibern selbst", sagt Mitterlehner. Die Gesetzesvorlage sein ein wesentlicher Schritt hin zu mehr unternehmerischer Freiheit und entspreche auch europäischen Trends.

Frankreich hat die Vorgaben der Plattformen bereits verboten. In Italien wird ein entsprechender Gesetzesvorschlag behandelt. Auch in Kroatien wird eine Änderung erarbeitet. Das deutsche Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Vorgaben der Plattformen wettbewerbswidrig sind. In Österreich soll das Gesetz im Herbst im Parlament beschlossen werden und Ende des Jahres in Kraft treten.


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