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16.08.2017

WAK-N will enge Paritätsklauseln verbieten

Mehr unternehmerische Freiheit für die Hoteliers

An ihrer gestrigen Sitzung hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» angenommen. Damit folgt sie dem Ständerat und setzt ein Zeichen für die unternehmerische Freiheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie.

«Die Annahme der Motion Bischof ist notwendig, da die derzeitige Situation die unternehmerische Freiheit massiv einschränkt. «Die Hoteliers müssen die Kontrolle über ihre Preispolitik zurückerhalten», sagt Andreas Züllig, Präsident von Hotelleriesuisse. «Es darf nicht sein, dass die Buchungsplattformen ihre Marktmacht auf Kosten der Unternehmer ausspielen». Ohne die Preissetzungsfreiheit für die Schweizer Hoteliers nimmt die Abhängigkeit von den Online-Buchungsplattformen (OTA) weiter zu. «Wie der Fall Deutschland zeigt, kommt es dem Gast zugute, wenn der Hotelier seine Preise flexibler handhaben kann», so Züllig.

Für Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, ist die Annahme der Motion besonders für die unabhängigen Familienbetriebe notwendig. «Sie können durch ein Verbot der Knebelverträge besonders den Direktvertrieb bei Onlinebuchungen stärken. Somit werden die Vertriebskosten gesenkt, was bei den ohnehin schon kleinen Margen sehr wichtig ist».

Der internationale Druck auf den Standort Schweiz ist weiter gestiegen. Seit der Annahme der Motion Bischof im März 2017 seitens des Ständerats hat Italien am 3. August 2017 die enge Paritätsklausel definitiv verboten. Damit können nun alle Hauptmitbewerber des Schweizer Tourismus – Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien – dank entsprechender Bestimmungen ihre Preise auf allen Kanälen frei gestalten. Dies gibt ihnen einen starken Wettbewerbsvorteil gegenüber der Schweizer Hotellerie.

In einer Umfrage bei den Mitgliedern von Hotelleriesuisse bestätigen 69 Prozent der Befragten die Problematik. In den Knebelverträgen verbieten die OTA den Hoteliers mit der «engen Paritätsklausel» auf der hoteleigenen Webseite günstigere Angebote anzubieten als auf den OTA. Die Motion Bischof will die enge Paritätsklausel verbieten.

Schon heute wird ein Grossteil der Buchungen über OTA getätigt. Im Jahr 2016 sind die OTA-Buchungszahlen um 32 Prozent gewachsen. Allein Booking.com beherrscht den Markt mit 73 Prozent Anteil. Auch nach dem Weko-Entscheid vom Oktober 2015 war es den OTA weiterhin erlaubt, ihre Marktdominanz mit hohen Kommissionen auszunützen und dank der Knebelverträge auszubauen. Die OTA kassierten 2016 rund 150 Millionen Franken an Kommissionszahlungen – steuerfrei. Mit der Annahme der Motion Bischof wird der Direktvertrieb gestärkt und der erhebliche Kaufkraftabfluss verringert.


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