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06.06.2000
Der Ombudsmann zum Thema Brotgeiz
Gäste werden unnötig verärgert
Fall 1
Eine Dame bestellt in einem Restaurant einen Wurstsalat, ihre Kollegin einen Bündnerteller. Brot wird nicht serviert. Auf Nachfrage reicht man Flûtes, gegen separate Bezahlung. Die Begründung auf meine Intervention: "Wir wollen unseren Gästen kein gewöhnliches Ruchbrot, sondern immer frische Flûtes servieren."
Fall 2
Zum Bier verlangen zwei Gäste anstelle der nicht mehr erhältlichen Bretzel zwei Scheiben Brot, gegen Bezahlung selbstverständlich. Antwort, auch nach nochmaliger Rückfrage: "Brot allein wird nicht serviert, auch wenn die Bretzeln ausverkauft sind." Man verweist auf die kleine Speisekarte.
Meine Meinung
Dieser "Brotzgeiz" ist unverständlich und verärgert die Kundschaft völlig unnötigerweise. Eine Umfrage ergab im Übrigen, dass zu Wurstsalat und Bündnerteller praktisch durchwegs Brot, im Preis inbegriffen, serviert wird.
Mein Wunsch
"Unser täglich Brot" sollte auch im Gastgewerbe - ohne Ausnahmen - ein Gebot sein!
Karl Schnyder
Dossiers: Marketing | Ombudsstelle
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1156
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