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20.10.2000
Gummibärchen illegal?
Vodka mit Red Bull beanstandet
Der Amtsschimmel wiehert. Das Kantonale Laboratium Zürich hält "Gummibärchen" (also Vodka mit Red Bull) für illegal, weil auf der Verpackung des Energy Drinks ein verbindlicher Warnhinweis stehe.
Angeblich ist die Lebensmittelkontrolle nun aufgerufen, Getränkekarten auf diesen absoluten Bestseller unter den Long Drinks zu untersuchen und gegebenenfalls zu beanstanden. Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand?
Dossiers: Bürokratie | Erfrischungsgetränke | Hygiene und Deklaration | Spirituosen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1166
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