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17.12.2009
Catering ins benachbarte Ausland mehrwertsteuerfrei
Neu zählt der Ort der Verpflegungsleistung
Schweizer Unternehmen, die Catering-Dienstleistungen im benachbarten Ausland erbringen, müssen diese nicht mehr in der Schweiz versteuern.
Bis anhin galten die Verpflegungsleistungen am Ort des Restaurateurs als erbracht, weshalb sie der Mehrwertsteuer zum Normalsatz unterlagen. Neu wird bei der Beurteilung der Steuerbarkeit auf den tatsächlichen Ort der Leistungserbringung abgestellt. Liegt der Ort der Verpflegung im benachbarten Ausland, ist keine Schweizer Mehrwertsteuer mehr geschuldet. Sinngemäss gilt es allerdings zu beachten, dass die Leistung den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes unterstellt ist.
- Mehrwertsteuer bei Musik-, Zigaretten- und Spielautomaten
- Unterliegen Sportgeräte der Mehrwertsteuer?
- Vereinfachungen und administrative Entlastungen
Dossier: Mehrwertsteuer
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1858
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