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06.02.2010
Fenster genügen als Lüftung für Fumoirs
Massvolle Vorschriften in Appenzell-Innerrhoden
In Appenzell-Innerrhoden gab es nie einen politischen Vorstoss zur Einführung eines Rauchverbots in Restaurants. Trotzdem muss der Halbkanton ab 1. Mai 2010 ein nationales Verbot umsetzen, das einzig bediente Fumoirs und kleine Raucherbetriebe als Ausnahmen vorsieht.
Die Standeskommission – so heisst in Innerrhoden der Regierungsrat – setzt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen mit einer Verordnung um. Sie tut dies mit Augenmass und gesundem Menschenverstand.
Im Vordergrund der zu klärenden Fragen standen die Anforderungen an die Belüftung von Fumoirs. Neben den relativ teuren mechanischen Lüftungen gelten auch Luftreinigungsanlagen und Fenster als ausreichend.
Wer Bewilligungen für Raucherlokale mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmetern erteilen wird, ist noch nicht bestimmt. Die Standeskommission führt bis Mitte Februar eine Vernehmlassung bei Verbänden und Parteien durch.
Bis Ende April 2010 darf in Innerrhoder Gaststätten noch uneingeschränkt geraucht werden. Weil der Grosse Rat neue Bestimmungen erst Mitte Juni verabschieden kann, kehrt die Standeskommission für die Übergangszeit ab 1. Mai das Nötige vor.
- Österreichisches Modell deutlich besser als sein Ruf
- Unterschiedlich strenge Rauchverbote
- Appenzeller Halbkantone gehen getrennte Marketingwege
Dossier: Rauchverbot
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