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01.07.2011
Seltsames Rechtsverständnis der Basler Behörden
Interpellation des liberalen Grossrats André Auderset
Grossrat André Auderset (LDP) hat heute eine Interpellation eingereicht. Er stellt darin der Regierung kritische Fragen zum Vorgehen in Sachen "Fümoar".
Mit einem Schreiben vom 30. Juni 2011 teilt das Bau- und Verkehrsdepartement den Mitgliederlokalen des Vereins "Fümoar" mit, dass diese sich illegal verhalten und die Vorschriften des Nichtraucherschutzes missachten würden.
Insbesondere wird den Lokalen nun plötzlich attestiert, "öffentlich" zu ein, obwohl nur Mitglieder bewirtet werden. Laut dem Schreiben, das von Regierungsrat Hans-Peter Wessels unterzeichnet ist, stützt sich diese Rechtsauffassung auf ein Urteil einer Bezirksrichterin im thurgauischen Arbon.
Das veranlasste den liberalen Grossrat André Auderset, unter dem Titel "Interpellation betreffend seltsames Rechtsverständnis der Basler Behörden in Sachen Fümoar" folgende Fragen zu stellen:
1. Ist es neue Basler Praxis, sich bei Verfügungen auf nicht-rechtskräftige Urteile aus anderen Kantonen zu stützen?
2. Wurde vorgängig geprüft, ob die rechtlichen Grundlagen im Thurgau im Vergleich zu denjenigen in Basel-Stadt identisch sind? Mit anderen Worten: Sind die Gastgewerbegesetze und die Vorschriften betreffend Schutz vor Passivrauch in beiden Kantonen wortgleich, so dass hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen wurden?
3. Ist vorgesehen, die neue Praxis auch in anderen Sachgebieten anzuwenden? Werden künftig etwa erstinstanzliche Urteile eines Bündner Gerichts in einer baurechtlichen Angelegenheit oder einer Genfer Gerichtsinstanz im Steuerrecht auch in Basel-Stadt als Grundlage für amtliche Verfügungen dienen?
Anmerkungen
Tatsache ist, dass weder in Basel noch in Arbon rechtskräftige Urteile vorliegen. In Arbon ist sogar noch die Urteilsbegründung ausstehend. Und in der Papyrus-Bar wird weiter geraucht. Das hat deren Inhaber Raoul Hartmann gestern in einer Medienmitteilung kund getan.
Selbstverständlich ist das Gastgewerbegesetz der beiden Kantone Thurgau und Basel-Stadt nicht identisch. Insbesondere gilt im Thurgau nicht ein rigides Rauchverbot, das in öffentlichen Betrieben nur unbediente Fumoirs zulässt. Dort gilt das massvollere Bundesgesetz, welches klar gekennzeichnete und gut belüftete Raucherlokale sowie bediente Fumoirs zulässt.
Zu erwähnen ist noch, dass auch die Statuten der beiden Vereine "Fümoar" und "IG nicht-öffentlicher Gastro-Betriebe" unterschiedlich sind.
- BVD: Fümoar-Lokale sind nicht mehr zulässig
- Unverständliches Urteil des Bezirksgerichts Arbon
- Rauchverbot: Hält die neue Basler Auslegung vor Gericht?
Dossier: Rauchverbot
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2946
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