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04.11.2011

Bei Nein droht Rauchverbot auch in Fasnachtskellern

November-Abstimmung ist auch für Cliquenkeller wichtig

Stimmt Basel am 27. November Nein zur entsprechenden Volksinitiative des Wirteverbandes, könnten Rauchverbote mit behördlichen Kontrollen auch in Fasnachtskellern drohen. Dies im Widerspruch zu den in der früheren Abstimmung gemachten Zusicherungen von Rauchgegnern und Behörden. Regierungsrat Hans-Peter Wessels beruft sich dabei auf ein nicht rechtskräftiges Urteil aus der Ostschweiz.

Vom strengen, in Basel geltenden Rauchverbot in der Gastronomie waren die Fasnachtskeller bislang nur betroffen, wenn in ihnen öffentliche Anlässe stattfanden. An der Fasnacht oder am "Källerabstiig" mussten die Aschenbecher also (zumindest theoretisch) weggeräumt werden, ansonsten konnten die Mitglieder eine Clique oder Gugge selbst bestimmen, ob in ihrem Lokal geraucht wird oder nicht.

Dies ist eigentlich logisch, bestimmt das entsprechende Gesetz doch ausdrücklich, dass "öffentlich zugängliche" Räume rauchfrei zu sein haben. Ein Fasnachtskeller steht aber – ausser bei den erwähnten Gelegenheiten – der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.

Das Gesetz geht auf eine Volksinitiative aus dem Jahr 2008 zurück, die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern knapp angenommen wurde. Die Befürworter des Gesetzes hatten im Vorfeld der Abstimmung immer wieder vehement betont, dass Cliquenkeller und andere Vereinslokale nicht betroffen seien. Dies dürfte nicht ohne Einfluss auf das Abstimmungsresultat gewesen sein.

Das soll nun nicht mehr unbedingt zählen, speziell, wenn am 27. November ein Nein an der Urne resultieren sollte. Zur Abstimmung kommt dann nämlich die Volksinitiative "für einen Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung", mit der vom strengen Basler Gesetz zur massvolleren Bundesregelung gewechselt werden soll. Insbesondere wäre es bei Lokalen mit einer Fläche unter 80m2 möglich, diese zu Raucherlokalen zu erklären.

Mit der Frage, ob in Vereinslokalen geraucht werden darf, hat die Abstimmung eigentlich gar nichts zu tun. Der zuständige Regierungsrat Hans-Peter Wessels verband aber im Vorfeld der Abstimmung die beiden Themen.

Zum einen wurde nach langer Tolerierung zur behördlichen Hatz auf Vereinslokale geblasen, wobei hier vor allem die Mitglieder des Vereins "Fümoar" im Blickfeld stehen. Zum anderen erklärte Wessels, bis zum Abstimmungstermin werde er nur gegen Lokale vorgehen, die grösser als 80m2 seien. Erst bei einem Nein in der Volksabstimmung würden auch die kleineren Vereinslokale "drankommen".

Betroffen wären in erster Linie die erwähnten "Fümoar"-Lokale. Da dieses Modell von den Behörden seit Anbeginn an als rechtswidrig beurteilt wurde, müssen hier wohl die Gerichte eine Entscheidung fällen. Aber auch die Einzelvereine – der Wirt und seine Stammgäste gründeten in ihrer «Baiz» einen Verein, bewirtet werden nur noch Mitglieder – sollen zwangshalber rauchfrei werden.

Regierungsrat Wessels hatte dem Schreibenden als "Erfinder" der Vereinsidee zwar noch 2010 schriftlich bestätigt, dass dieses Vorgehen absolut legal sei. Da nun eine Bezirksrichterin in Arbon den Öffentlichkeitsbegriff in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil sehr weit interpretierte, ist laut Wessels nun jedes Lokal als "öffentlich" zu bezeichnen, dass mit einem normalen "Wirtepatent" geführt wird.

Dies wiederum betrifft auch diverse Fasnachtskeller. In diesen werden zwar nur Mitglieder und allenfalls – an speziellen Anlässen – deren Partner, Familienmitglieder etc. bedient. Um aber nicht den sehr restriktiven Einschränkungen der Betriebsform "Vereins- und Klubwirtschaft" zu unterstehen, verfügt man über eine normale Betriebsbewilligung, beschäftigt einen Wirt mit Fähigkeitsausweis und hält sich auch sonst an alle gängigen Vorschriften. Nur eben: "öffentlich" ist man nicht – und will man auch nicht sein.

Nun sollen diese Keller also von staatlicher Seite als quasi öffentlich bezeichnet werden. Die Cliquen und Guggen hätten dann nur zwei Möglichkeiten. Sie müssten ihren Mitgliedern auch bei reinen Vereinsanlässen ein Rauchverbot auferlegen oder in den Status der Vereins- und Klubwirtschaft wechseln.

Dann wären aber eingeschränkte Öffnungszeiten (maximal vier Tage pro Woche für je sechs Stunden bis höchstens 24 Uhr) in Kauf zu nehmen und Abstriche an der Verpflegung der Mitglieder (kleine Auswahl einfacher Speisen ohne spezielle Küchenzubereitung) zu machen. Wie unter diesen Umständen im Keller "Goschtym" genäht oder Larven kaschiert werden sollen, dürfte die kontrollierenden Behörden kaum interessieren.

Autor: André Auderset, Grossrat LDP


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