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22.12.2011

Kampf gegen unzulässige Preisdifferenzierungen

Internationale Konzerne zementieren die Hochpreisinsel Schweiz

Der Nationalrat hat mit 113 zu 74 einer Motion von Prisca Birrer-Heimo (SP/Luzern) zugestimmt, die den Bundesrat beauftragt, das Kartellgesetz mit einem Artikel zu unzulässigen Preisdifferenzierungen zu ergänzen.

Dabei soll der Grundsatz definiert werden, dass Unternehmen, die ihre Markenprodukte im Ausland zu tieferen Preisen vertreiben als in der Schweiz, sich unzulässig verhalten, wenn sie sich weigern, Unternehmen oder Konsumenten aus der Schweiz über die im Ausland gelegenen Vertriebsstellen zu den dort geltenden Preisen und Geschäftsbedingungen zu beliefern, oder wenn sie Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass Dritte auf Nachfrage hin in die Schweiz liefern können.

Internationale Markenartikelanbieter operieren seit Jahren in der Schweiz im Vergleich mit ausländischen Märkten mit deutlich höheren Gewinnmargen und zementieren so die Hochpreisinsel Schweiz, weil gleichzeitig der Einkauf über ausländische Lieferanten verhindert wird.

Preisdifferenzierungen sollen zwar auch mit der verlangten Gesetzesänderung weiterhin von Land zu Land zulässig sein. Es wird aber wettbewerbswidrig, wenn im Fall von solchen Differenzierungen Nachfragende aus der Schweiz nicht ab den Verkaufsstellen im Ausland zu den dort geltenden Preisen und Bedingungen beliefert werden.

Die in der Schweiz produzierenden Unternehmen sind darauf angewiesen, beim Einkauf nicht "kartellistisch" überhöhte Preise zu bezahlen. Da es in der Praxis oft nicht möglich ist, eine Abrede oder die Marktbeherrschung eines Unternehmens nachzuweisen, braucht es zur Erfassung von Preisdifferenzierungen eine Norm, die für die Anwendung weder eine Abrede noch ein marktbeherrschendes Unternehmen voraussetzt.

Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, weil sie zu einer umfassenden grenzüberschreitenden Preisregulierung führe. Die Wettbewerbsbehörde würde selbst in das Verhältnis der Mutter- zu ihren Tochtergesellschaften einzugreifen haben. Das sei unverhältnismässig und stehe im Widerspruch zur international üblichen Wettbewerbskonzeption.


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