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04.07.2016
Gesamtarbeitsvertrag ratifiziert
Neuer L-GAV für das Gastgewerbe ab 2017

Die Entscheidungsgremien aller sechs Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen im Gastgewerbe haben den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag, der ab 2017 in Kraft treten wird, genehmigt und ratifiziert. Der neue Vertrag soll dazu beitragen, die Produktivität und Qualität in der Branche zu sichern, für gleich lange Spiesse zu sorgen und das Gastgewerbe im Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu halten.
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag 2017 ist das Ergebnis zweijähriger Verhandlungen zwischen den Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, Syna, Unia und den Arbeitgeberorganisationen Swiss Catering Association (SCA), GastroSuisse und Hotelleriesuisse.
Der neue Vertrag soll dazu beitragen, das Image der Branche zu steigern, die Professionalität zu fördern und die Fluktuation zu senken. Die wichtigsten Neuerungen betreffen eine angepasste Reduktionspraxis der Mindestlöhne während der Einführungszeit, die finanzielle Unterstützung der Aus- und Weiterbildung, eine Mindestlohnerhöhung von 0.3 % sowie fünf statt bisher drei Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Der L-GAV 2017 wird dem Bundesrat im Juli mit dem Antrag zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung zugestellt. Er tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Bis Ende 2016 gilt der bisherige Vertrag.
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes ist der grösste allgemeinverbindlich erklärte Branchen-GAV der Schweiz. Er ist massgebend für 27'000 Arbeitgeber und 200'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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Dossier:
Arbeitsrecht
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