Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
03.10.2008
Bediente Fumoirs und Raucherbetriebe erlaubt
Rauchverbot auf Bundesebene, doch Kantone dürfen weiter gehen
National- und Ständerat haben sich auf ein Rauchverbot geeinigt. Die eidgenössischen Räte wollen Ausnahmen für bediente Fumoirs und klar gekennzeichnete Raucherbetriebe bis 80 Quadratmeter Gastfläche erlauben. Da die Kantone strengere Regelungen erlassen dürfen, ändert das nichts am Basler Rauchverbot.
Nach jetzigem Kenntnisstand übernehmen folgende Kantone lediglich den Minimalstandard gemäss Bundesgesetz: Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz. In Appenzell-Ausserrhoden ist die Frage der Raucherbetriebe zumindest noch nicht definitiv vom Tisch. Noch offen ist die Situation im Thurgau und in Basel-Land.
Folgende Kantone erlauben (wahrscheinlich) Ausnahmen für bediente Fumoirs: Bern, Graubünden, Luzern, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri und Zug. In den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis und Zürich wird es vermutlich nur Ausnahmen für unbediente Fumoirs geben.
Dossier: Rauchverbot
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=600
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!