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03.10.2008

Bediente Fumoirs und Raucherbetriebe erlaubt

Rauchverbot auf Bundesebene, doch Kantone dürfen weiter gehen

National- und Ständerat haben sich auf ein Rauchverbot geeinigt. Die eidgenössischen Räte wollen Ausnahmen für bediente Fumoirs und klar gekennzeichnete Raucherbetriebe bis 80 Quadratmeter Gastfläche erlauben. Da die Kantone strengere Regelungen erlassen dürfen, ändert das nichts am Basler Rauchverbot.

Nach jetzigem Kenntnisstand übernehmen folgende Kantone lediglich den Minimalstandard gemäss Bundesgesetz: Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz. In Appenzell-Ausserrhoden ist die Frage der Raucherbetriebe zumindest noch nicht definitiv vom Tisch. Noch offen ist die Situation im Thurgau und in Basel-Land.

Folgende Kantone erlauben (wahrscheinlich) Ausnahmen für bediente Fumoirs: Bern, Graubünden, Luzern, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri und Zug. In den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis und Zürich wird es vermutlich nur Ausnahmen für unbediente Fumoirs geben.


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