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19.12.2018
Markthalle erhält Zuschlag
Betrieb von sechs Food-Truck-Standorten ab Mai 2019
Das Tiefbauamt Basel-Stadt erteilt der Markthallen AG Basel den Zuschlag für den Betrieb von sechs Food-Truck-Standorten in Basel. Die Markthalle wird die Basler Standorte ab Frühling 2019 schrittweise erschliessen. Sie kuratiert und organisiert ein Angebot mit internationalen Küchen und lokalen Produkten.
Um ein Food-Truck-Angebot in Basel zu lancieren, hat der Kanton die Bewilligungen für sechs Standorte eingeholt und öffentlich ausgeschrieben. Ab Frühling 2019 sollen auf dem Allschwilerplatz, bei der Ciba (Ecke Mauerstrasse/Gärtnerstrasse), an der Hebelschanze, Im Triangel (Erlenmatt), beim Novartis-Campus (Fabrikstrasse) und auf dem Voltaplatz Food-Trucks die bestehende Gastronomie ergänzen.
Das Betriebskonzept der Markthalle habe das Beurteilungsgremium am besten überzeugt, heisst es in einer Medienmitteilung. Insgesamt wurden vier Bewerbungen beurteilt. An den sechs Standorten sollen abwechselnd verschiedene Food-Trucks stehen und den Passantinnen und Passanten Speisen zum Verzehr anbieten.
Die sechs Standorte werden schrittweise erschlossen, beginnend mit dem Mittagsbetrieb. Die Markthallen AG Basel gibt vor, welcher Food-Truck an welchem Wochentag zu welchen der bewilligten Betriebszeiten an welchem Standort präsent ist. Sie betreibt selbst keinen Food-Truck.
Für den geplanten Betriebsstart im Mai 2019 können sich Food-Trucks mit ihrem Konzept bei der Markthalle bewerben. Diese wählt acht bis zehn Food-Trucks aus, welche den angestrebten Angebotsmix repräsentieren und den Anforderungen entsprechen. Die Food-Trucks müssen autark betrieben werden können, d.h. ohne externe Wasser- und Stromversorgung auskommen. Die Markthalle wird den Einsatz von alternativen Energiequellen aktiv fördern und unterstützen.
Die Markthallen AG Basel muss dem Kanton Basel-Stadt für die Nutzung der Food-Truck-Standorte dieselben Gebühren entrichten, wie sie für Boulevardgastronomie gelten. Nach den ersten zwei Betriebsjahren geht darüber hinaus 1.5 Prozent des Food-Truck-Umsatzes an den Kanton. Ein Gewinn für den Kanton stehe dabei nicht im Vordergrund. «Die Umsatzabgabe ist ein Ausgleich, für die Möglichkeit ein Konzept im öffentlichen Raum realisieren zu können», heisst es in der Mitteilung.
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