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20.04.2020

Wann sollen die Restaurants wieder aufgehen?

Klarer Fahrplan wichtig - Rahmenbedingungen entscheidend

Manche Wirte drängen auf eine rasche Öffnung, damit endlich wieder etwas Geld in die Kasse kommt und wenigstens Deckungsbeiträge an die Fixkosten erwirtschaftet werden können. Andere befürchten, dass sich bei einer frühen und falsch aufgegleisten Öffnung grosse Verluste ergeben. Ich habe grosses Verständnis für beide Standpunkte, weise aber darauf hin, dass der Termin weniger wichtig ist als die Rahmenbedingungen, unter denen die Öffnung erfolgen wird. Damit meine ich keineswegs nur die Diskussionen über Abstände und Hygienemassnahmen.

Ausländische Geschäfts- und Freizeittouristen fehlen fast komplett. Die inländische Nachfrage leidet unter der Ansteckungsangst und Home-Office. Ohne Messen, Kongresse, Volksfeste, Sport- und Kulturveranstaltungen fehlen zudem wichtige Frequenzbringer. Eine kostendeckende Öffnung wird nur möglich sein wird, wenn die Mitarbeiter in der Kurzarbeit bleiben und die Vermieter den Mietzins herabsetzen.

Die gastgewerblichen Unternehmer brauchen jetzt klare Grundlagen, um zu entscheiden, ob und wie sie weiter machen. Ein starker Anreiz zum Weitermachen wäre es, wenn folgende Massnahmen getroffen würden:

1. Die Vermieter werden vom Bund in die Pflicht genommen, und zwar während des Lockdowns sowie für die ganze Zeit, in denen Gastronomie nur mit starken Einschränkungen möglich ist. Auch Beiträge des Bundes an die Geschäftsmieten wären angebracht.

2. Die Lücken bei der Kurzarbeit werden geschlossen, besonders bei den Pensionskassenbeiträgen, Chef-Pauschalen und Ferienguthaben. Es kann doch nicht sein, dass die Mitarbeiter nach drei Monaten Zwangsferien zurückkehren und in dieser Zeit ein Ferien- und Feiertagsguthaben von über zehn Tagen angesammelt haben.

3. Der Bund beschliesst ab sofort bis mindestens Ende 2022 eine Mehrwertsteuer von null Prozent für alle gastgewerblichen Leistungen, mit der Möglichkeit, Vorsteuerabzüge weiterhin geltend zu machen. Das würde den Betrieben ermöglichen, dringend nötige Investitionen zu tätigen, Kredite zu tilgen und die krisenbedingte Nachfrageschwäche auszugleichen. Es wäre auch beschäftigungspolitisch richtig, sind doch Mehrwertsteuern in personalintensiven Branchen nichts anderes als eine Steuer auf Arbeit.

4. Der Bund beschliesst Finanzhilfen an die Gastronomie, z.B. einen Beitrag von 1000 Franken für jeden Mitarbeiter, der bis und mit September beschäftigt wird. Die Landwirte hätten direkte Hilfen in weit weniger dramatischen Situationen schon lange erhalten!

5. Der Gegenvorschlags des Nationalrats zur Fair-Preis-Initiative ist sofort umzusetzen. Der Ball liegt beim Ständerat. Es braucht eine Verschärfung des Kartellrechts, damit Schweizer KMU bei der Beschaffung nicht länger diskriminiert werden.

6. Die Präventionsnormen sind streng genug, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Gäste zu schützen, aber dennoch mit vernünftigem Aufwand praktikabel.

Reagiert die Politik nicht, wird unseren Betrieben die Luft ausgehen – ob sie aufmachen dürfen oder nicht. Das Gastgewerbe kann aus eigener Kraft nicht aus dieser Krise finden.

Es droht ein Kahlschlag. Ganze touristische Strukturen werden zerstört. Die Vielfalt unserer Branche steht auf dem Spiel, was gravierende Folgen für das soziale und kulturelle Leben in unserem Land haben wird. Unzählige Arbeits- und Ausbildungsplätze werden vernichtet.

Wir brauchen einen Termin, auf den wir alle hinarbeiten können, und der eingehalten wird, sofern es die medizinische Lage erlaubt. Entscheidend ist dabei nicht so sehr, ob wir am 11. Mai, am 8. Juni oder auch erst Mitte Juni aufmachen können. Eine Chance haben wir nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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