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13.05.2020

Wie viele werden Konkurs gehen?

Wie es um das Gastgewerbe steht – und was jetzt entscheidend ist

Geht jeder fünfte gastgewerbliche Unternehmer in den nächsten 18 Monaten Konkurs? Manche Experten sagen das voraus.

Wie gross die Pleitewelle sein wird, hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Wie lange dauert die Pandemie? Gibt es eine zweite Welle? Ist die Reaktion der Behörden darauf massvoll? Wann öffnen wir die Grenzen? Sind Messen, Kongresse, Bankette, Sport- und Kulturanlässe wieder möglich? Wie entwickeln sich die touristischen Frequenzen, die heimische Nachfrage und die Weltkonjunktur? Welche Massnahmen führen Bund und Kantone fort? Welche ergreifen sie neu?

Mit Sicherheit lässt sich sagen:
1. Die meisten Betreiber sind faktisch jetzt schon insolvent.
2. Nur wenige arbeiten in den Wochen nach der Wiedereröffnung kostendeckend.
3. Kaum jemand wird hohe Notkredite innert nützlicher Frist abzahlen können.
4. Sehr viele werden 2020 oder 2021 aufgeben – oder aufgeben müssen.

Damit sich möglichst viele Gastbetriebe erholen und Arbeitsplätze retten können, braucht es insbesondere Massnahmen und Entscheide in folgenden Bereichen:
1. Mehrwertsteuer
2. Geschäftsmieten
3. Versicherungen
4. Kurzarbeit
5. Schutzkonzept

Mehrwertsteuer: Der Satz für gastgewerbliche Leistungen ist für mindestens zwei Jahre massiv zu senken. Deutschland hat es vorgemacht. In personalintensiven Branchen ist die Mehrwertsteuer nichts anders als eine Besteuerung der Arbeit. Eine substanzielle Entlastung würde den Betrieben helfen, die schwächere Nachfrage und die Mehrkosten durch das Schutzkonzept auszugleichen, dringend nötige Investitionen zu tätigen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Geschäftsmieten: Ohne politische Lösung droht eine Prozessflut. Viele Betriebe können sich aber keine Anwälte leisten und auch nicht zwei Jahre auf einen rechtskräftigen Entscheid warten. Die Mieten während des Lockdowns erlassen und während mindestens einem Jahr den tieferen Umsätzen anpassen!

Versicherungen: AXA, Helvetia, Generali und andere müssen den Schaden decken, der den Betrieben durch die Epidemie entsteht. Sie können sich nicht mit fadenscheinigen Begründungen davonschleichen.

Kurzarbeit: Es muss für längere Zeit möglich bleiben, Mitarbeitende mit einem gewissen Pensum im System zu belassen. Zudem sind Lücken zu schliessen, z.B. bei den Pensionskassenbeiträgen und den anschwellenden Ferienguthaben.

Schutzkonzept: Die aktuellen Auflagen sind selbstmörderisch. Bleibt die Infektionsrate tief, braucht es weitere Lockerungen, z.B. 1 Meter Abstand wie in Österreich, mehr Personen pro Tisch, die Aufhebung der Sitzpflicht und längere Öffnungszeiten.

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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