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08.04.2021

Covid-19-Gesetz schafft Rechtssicherheit

Parolen zu den Volksabstimmungen vom 13. Juni 2021

GastroSuisse stimmt dem Covid-19-Gesetz zu. Dieses schafft die gesetzlichen Grundlagen für die vom Gastgewerbe dringend benötigten Härtefallentschädigungen. Hingegen lehnt der Branchenverband die extremen Agrarinitiativen ab.

Bei Ablehnung des Covid-19-Gesetzes könnte der Bund stark von der Krise betroffene Betriebe finanziell nicht weiter unterstützen. Die Kantone verfügen allein nicht über die finanziellen Ressourcen, um die Härtefallmassnahmen eigenständig zu stemmen. Ob und in welchem Zeitrahmen neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, ist höchst ungewiss.

«Für die betroffenen Unternehmen wären weitere zeitliche Verzögerungen eine Katastrophe, zumal die Entschädigungen schon heute nicht ausreichen», so Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg. Deshalb hat der Vorstand einstimmig die Ja-Parole zum Covid-19-Gesetz beschlossen.

GastroSuisse lehnt sowohl die Trinkwasser- als auch die Pestizid-Initiative ab. Beide Agrarinitiativen treiben die Preise für Lebensmittel noch weiter in die Höhe und gefährden die Versorgungssicherheit.

«Die Gastronomie kämpft schon heute mit den hohen Warenkosten», fügt Platzer an. Die Wirkung auf die Umwelt ist hingegen unklar: beide Initiativen haben unbeabsichtigte Nebeneffekte wie mehr Einkaufstourismus, mehr Importe und mehr Lebensmittelabfälle.

Der Branchenverband hat zudem die Nein-Parole zum CO2-Gesetz beschlossen. Die Gesetzesvorlage führt bei die zahlreichen Hotellerie- und Gastronomiebetrieben zu Mehrkosten, welche die Betriebe aufgrund der gegenwärtigen Krise kaum tragen können.


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