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19.03.2021

Härtefallgelder auf 10 Milliarden Franken erhöht

Parlament passt Covid-19-Gesetz an

Das Parlament hat die Härtefallgelder stark aufgestockt. Dies wurde durch die getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der zweiten Welle erforderlich. Die zum Teil rigorosen Kriterien erschweren jedoch den Zugang zu den Härtefallhilfen erheblich. Wichtig bleibt eine möglichst schnelle und unbürokratische Auszahlung in den Kantonen. Es gilt nun mit der auf den 31. März angekündigten Verordnung die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes war im Parlament sehr umkämpft. Die Debatten dauerten teilweise historisch lange. Von Beginn an zeichnete sich ab, dass der Ständerat eine weniger grosszügige Variante anstrebt als der Nationalrat.

Auch nach je drei Beratungsrunden konnten sich National- und Ständerat in mehreren Punkten nicht einigen und die Vorlage musste in die Einigungskonferenz. Von Beginn an unbestritten war, dass die Maximalsumme für die Härtefallhilfen substanziell erhöht werden muss. Diese beläuft sich nun auf 10 Milliarden Franken. Sie steht aber nicht mehr im Covid-19-Gesetz, damit es für künftige Erhöhungen keine Gesetzesänderungen mehr braucht.

Unter dem Strich erhöht das Parlament laut einer groben Schätzung des Bundes die Nothilfen für die Wirtschaft im Vergleich zu den Vorschlägen des Bundesrats um etwa 2 Milliarden Franken. Neben den wirtschaftlichen Hilfen enthält das Gesetz auch eine Grundlage für die Vorbereitung eines Impfpasses.

Die Revision wird bereits am Samstag in Kraft treten. Die dazugehörige Verordnung wird laut Bundesrat Ueli Maurer am 31. März vom Bundesrat verabschiedet.

Die wichtigsten Änderungen

Das Härtefallprogramm wird von heute 2.5 Milliarden auf neu etwas mehr als 10 Milliarden Franken aufgestockt. Wie heute gilt ein Unternehmen als Härtefall, wenn es einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet oder während mehr als 40 Tagen behördlich geschlossen wurde. Die Frist für die Unterstützung von Neugründungen wurde von März auf den Oktober 2020 verschoben. So können auch spätere Neugründungen berücksichtigt werden.

Grössere Betriebe erhalten neu A-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von maximal 10 statt 5 Millionen Franken. Solche «Härtefälle im Härtefall» müssen Papiere einreichen, mit denen sie belegen, dass sie mindestens 40 Prozent des Betrags als Eigenleistung beisteuern. Wer das Maximum von 10 Millionen Franken erhalten will, hat zu belegen, dass er noch 2 Millionen Franken Eigenkapital einbringt. Er erhält also zusätzlich 5 Millionen Franken und muss davon 2 Millionen Franken selbst einbringen. Die unterstützten Unternehmen sind verpflichtet, im Falle eines Gewinns die Summe zurückzuerstatten sowie während drei Jahren auf Dividenden zu verzichten.

Der Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende wird ausgeweitet. Demnach gelten künftig Personen als massgeblich eingeschränkt, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Heute ist ein Umsatzminus von mindestens 40 Prozent massgebend.

Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe können zusätzlich unterstützt werden. Die Veranstalter können mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten für Veranstaltungen verlangen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen. Der Bund entschädigt jedoch nur Veranstaltungen «von überkantonaler Bedeutung», sofern die Kantone die Hälfte des Ausfalls übernehmen. Die Unterstützung von regionalen und lokalen Veranstaltungen ist Sache der Kantone.

Personen mit tiefen Löhnen erhalten bei Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 den vollen Lohn entschädigt. Im aktuellen Gesetz wäre die Massnahme Ende März 2021 ausgelaufen. Zudem wird die Anzahl Taggelder für versicherte Personen um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind.

Die Obergrenze für Beiträge an Kultur und Kulturschaffende wird gestrichen. So vergrössert sich der Spielraum, sollten Nachtragskredite nötig werden. Zudem sollen auch freischaffende Künstler Ausfallentschädigungen erhalten können.

Im Gesetz sind verschiedene Grundsätze verankert, auf die der Bundesrat künftig seine Corona-Politik stützen muss. So hat er seine Strategie auf «die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens» auszurichten. Vor möglichen Schliessungen sollen Bund und Kantone sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, von Test- und Impfstrategien sowie der Kontaktverfolgung ausschöpfen. Künftig muss der Bundesrat die Kantonsregierungen in die Erarbeitung der Massnahmen miteinbeziehen.

Das Gesetz liefert die Grundlage für die Ausstellung eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises. Der Nachweis soll persönlich, fälschungssicher und unter Einhaltung des Datenschutzes überprüfbar sein. Zudem soll er so ausgestaltet werden, dass nur eine dezentrale oder lokale Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist. Ein solcher Pass soll möglichst auch für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können. Der Bundesrat ist daran, die offenen Fragen detailliert zu regeln.

Personen, die sich gegen Covid-19 geimpft haben, werden von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.


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