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10.05.2004
Coupe-Karten: Was drauf ist, muss drin sein
Entspricht der Eisbecher nicht der Vorlage, kann der Gast ihn zurück geben
Wirte-Ombudsmann Alex Stürchler behandelte kürzlich eine Beschwerde, weil der Eisbecher in einem Restaurant bei weitem nicht der Version entsprach, welche in der Glacékarte abgebildet war.
Nach unserer Auffassung erwartet der Gast zurecht, dass er bekommt, was er auf dem Foto sieht. Entspricht ein Coupe nicht der Vorlage, kann er ihn zurückgeben. Dann ist das Geschäft nicht zustande gekommen und er muss das Dessert nicht bezahlen. Verzehrt der Gast jedoch den Eisbecher, hat er sich mit dem Geschäft einverstanden erklärt - folgerichtig muss er seine Konsumation bezahlen.
Sind auf einem Bild drei Glacékugeln abgebildet, dann soll der Gast auch drei Kugeln erhalten! Wenn Erdbeeren auf dem Bildchen sind, müssen auch Erdbeeren serviert werden - und keine anderen Früchte. Anders liegt der Fall bei der Dekoration: Verwendet der Wirt ein anderes Glas oder fehlt ein Plastik-Schirmchen, muss der Gast dies akzeptieren. Grundsätzlich sind bebilderte Glacékarten problematisch, wenn die Rezepturen und Präsentationen nicht genau eingehalten werden: Unzufriedene Gäste sind vorprogrammiert.
Dossiers: Hygiene und Deklaration | Ombudsstelle
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