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17.05.2009

Baselland und Uri erhalten strenges Rauchverbot

Thurgauer entscheiden sich für die moderate Variante…

Eine Mehrheit der Schweizer wünscht eine gesetzliche Regelung des Nichtraucherschutzes in Gastbetrieben. Doch wie streng soll das Rauchverbot sein? Die neuesten Abstimmungsergebnisse zeigen ein uneinheitliches Bild: Drei Kantone, drei Lösungen.

Die Stimmbürger des Kantons Thurgau wollen kein totales Rauchverbot. Die Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" wurde mit 54.8% Nein-Stimmen verworfen. Hingegen wurde der Gegenvorschlag, der bediente Fumoirs und sogar Raucherlokale bis 80 Quadratmeter zulässt, mit 55.2% angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 41.8%. Die Thurgauer Wirte haben gezeigt, dass man in einem ländlichen Kanton mit einer beherzten Kampagne das Schlimmste verhindern kann.

Die Baselbieter Stimmberechtigten sprachen sich mit 64.8% deutlich für ein rigides Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetrieben aus, das nur unbediente Fumoirs zulässt. Überraschend ist, dass selbst die Bezirke Laufen, Sissach und Waldenburg das Verbot mit 58.7 bis 59.8% deutlich angenommen haben. Das Fehlen eines direkten Gegenvorschlags dürfte sich auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt haben.

Im Kanton Uri wird der "Passivrauchartikel" im Gesundheitsgesetz nicht gelockert. Dies beschloss der Souverän knapp mit 52.2% der Stimmen. Bereits im vergangenen Juni wurde ein Rauchverbot genehmigt, das allerdings noch nicht in Kraft getreten war. Als Ausnahme sind bediente Fumoirs erlaubt. In zwölf von zwanzig Gemeinden wollten die Bürger die moderatere Bundeslöung übernehmen, die auch kleine Raucherbetriebe zulässt, doch in Altdorf und anderen einwohnerstarken Gemeinden sah man das anders.

Die Frage, inwiefern ein Rauchverbot verfassungsmässig garantierte Grundrechte tangiert, wird wohl von den Gerichten beantwortet werden müssen. Das Thema wird uns noch einige Jahre beschäftigen.


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