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19.01.2010

Datenschutz von Hotelgästen soll gesetzlich geregelt werden

Rechtliche Grundlage für Weitergabe der Daten von Inländern fehlt

Der Zürcher Regierungsrat muss prüfen, wie der Datenschutz von Schweizer Gästen in Hotels im Kanton Zürich gesetzlich geregelt werden kann. Der Kantonsrat hat ein dringliches SP-Postulat an den Regierungsrat überwiesen.

sda. Persönliche Daten von Schweizer Staatsangehörigen, die in einem Hotel absteigen, werden heute auf Meldezetteln erfasst. Diese Daten werden dann – meist elektronisch – an die Kantonspolizei weitergeleitet und mit der Schengen-Datenbank abgeglichen.

Für diese Weitergabe der Daten von Schweizer Hotelgästen bestehe keine Rechtsgrundlage, stellte Kantonsrat Ruedi Lais (SP) fest. Das Schengen-Abkommen verpflichte die Schweiz lediglich, die Daten aller ausländischen Hotelgäste für zuständige Behörden bereitzuhalten.

Für eine systematische Überprüfung der Daten von Schweizer Hotelgästen biete das Abkommmen dagegen keine rechtliche Grundlage. Um diesen "unbefriedigenden Zustand" zu ändern, reichte Lais ein Postulat ein, das vom Kantonsrat am 14. Dezember 2009 mit 60 Stimmen als dringlich erklärt wurde.

Sicherheitsdirektion schon an der Arbeit

Der Regierungsrat war bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen. Mit den onhnehin notwendigen Änderungen und Ergänzungen der Polizeigesetzgebung soll auch die Hotelfrage und die Registrierung von Hotelgästen geprüft werden, wie die Exekutive in ihrer Stellungnahme zum Postulat ausführte.

Das Gesetz soll die Weitergabe der Daten durch die Hotels an die Polizei regeln, insbesondere auch die Frage der elektronischen Datenübermittlung und der Verwendung der Daten durch die Polizei. Der Regierungsat hat nun ein Jahr Zeit, dem Kantonsrat einen Bericht vorzulegen.


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