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14.05.2010

Kaninchenfleisch aus Käfighaltung

Bundesrat beschliesst Deklarationspflicht

Tierschützer sind schon lange empört über die Lebensumstände von Mastkaninchen. Der Bundesrat hat nun entschieden, dass das Fleisch von Käfig-Kaninchen ab 2012 deklariert werden muss.

sda. Kaninchenfleisch muss deklariert werden, wenn es aus einer Tierhaltung stammt, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Fleisch und Fleischerzeugnisse von solchen Kaninchen sind mit dem Hinweis "aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform" zu kennzeichnen. Die neue Regelung erfordert eine Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip.

Tierschutzorganisationen hatten beim Kaninchenfleisch aus Käfighaltung Druck gemacht. Vor zwei Jahren rüttelten sie die Konsumenten mit Berichten über die Lebensumstände der Mastkaninchen in Italien und Ungarn wach.

In der Folge ging der Import stark zurück. Die Einfuhr verringerte sich von 2.8 Millionen Tonnen im Jahr 2007 auf rund 1.8 Millionen Tonnen im Jahr 2009. Gemäss KAGfreiland halbierte sich die Menge an Chüngelifleisch aus Käfighaltung auf rund 900'000 Kilogramm.


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