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10.01.2012

Neue Zeitfenster für Strassenmusik in Basel

Sprunghafter Anstieg von Reklamationen

Der baselstädtische Regierungsrat hat die Totalrevision der Verordnung zu Strassenmusik und Strassenkunst verabschiedet. Die neue Verordnung, die Anfang März 2012 wirksam wird, definiert im Wesentlichen neue Zeitfenster für solche Darbietungen und umschreibt den Radius bei Standortwechseln. Seit der letzten Verordnungsrevision im Jahre 2010 hatte die Zahl der Reklamationen markant zugenommen, was die erneute Überarbeitung notwendig machte.

Ab März 2012 ist Strassenmusik und Strassenkunst in der Stadt Basel von Montag bis Samstag zwischen 11 Uhr und 12.30 Uhr sowie von 16 Uhr bis 20.30 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen sind solche Darbietungen verboten, mit Ausnahme der verkaufsoffenen Sonntage von 13 bis 18.30 Uhr.

Die Darbietungen dürfen neu jeweils erst zur vollen Stunden beginnen und müssen nach maximal 30 Minuten beendet sein. Zwischen der halben und der vollen Stunde sind Darbietungen verboten. Die Anwohnerschaft und Gewerbetreibenden an besonders beliebten Spielorten erhalten so auch während der Spielzeiten "Ruhepausen". Überdies lässt sich mit dieser Regelung die Einhaltung der Spielzeiten einfacher kontrollieren.

Am gleichen Ort darf pro Tag und darbietender Einheit – sie darf maximal vier Personen umfassen – nicht mehr als eine halbe Stunde Strassenmusik oder Strassenkunst dargeboten werden. Der darauf folgende neue Spielort muss ausserhalb der Hörweite des vorangegangenen Spielortes und anderer Darbietungen liegen.

Gänzlich verboten ist das Musizieren oder die Darbietung von Strassenkunst an den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und direkt vor Boulevard-Gastronomiebetrieben. Die Art der nicht zulässigen Instrumente wurde durch "überlauten Gesang" ergänzt.

Die neue Regelung will jene Probleme beheben, die sich aufgrund der Verordnungsrevision vom 18. Mai 2010 ergeben haben. Damals führte Basel-Stadt eine im Vergleich mit anderen Schweizer Städten äusserst liberale Handhabung der Strassenmusik und Strassenkunst ein. Dies machte die Stadt namentlich für "organisierte" Musikergruppen aus osteuropäischen Ländern interessant: Die damals ausgedehnten Spielzeiten erlaubten ihnen trotz Standortwechselpflicht einen "Dauereinsatz".

Dies wiederum führte zu einem markanten Anstieg von Reklamationen und Beschwerden. Im Jahr 2010 riefen 85 Personen wegen Strassenmusik die Einsatzzentrale der Kantonspolizei an, 66 davon in den Monaten Mai bis Dezember. Für das Jahr 2009 zeigt die Statistik 75 Anrufe wegen der gleichen Thematik, im Jahr 2008 waren es gar nur 47 gewesen. Sprunghaft angestiegen ist die Zahl im Jahr 2011: Bis Ende September gingen 144 Reklamationen und Hinweise auf überschrittene Spielzeiten oder zu lautes Strassenmusizieren ein.

Zudem erhielten das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) und das Präsidialdepartement (PD) zahlreiche Schreiben von entnervten Anwohnenden und Mitarbeitenden diverser Geschäfte in der Innenstadt, die in der Statistik nicht erfasst sind. Die meisten Anrufe und Briefe kamen aus der Freie Strasse, aus der Gegend rund um den Marktplatz, den Barfüsserplatz sowie aus der "Steinen".

Nach wie vor liberale Lösung

Im Sommer gab der Vorsteher des JSD, Regierungsrat Hanspeter Gass, der Kantonspolizei Basel-Stadt den Auftrag, Sofortmassnahmen innerhalb der geltenden Regelung zu ergreifen. Die Polizeileitung beschloss daraufhin verstärkte Kontrollen und ein konsequentes Vorgehen gegen Regelverstösse. Dies führte jedoch nicht zu der gewünschten Beruhigung. Aus diesem Grund beauftragte der JSD-Vorsteher die Kantonspolizei mit dem Entwurf einer Verordnungsänderung zuhanden des Regierungsrates.

In der Folge beschäftigte sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit dieser Thematik. Sie setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des JSD, des PD und des Bau- und Verkehrsdepartementes (BVD) zusammen.

Ziel der Totalrevision war eine Regelung, die zu keinem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führt. Aus diesem Grund sah sie ab von einer Bewilligungslösung, wie sie beispielsweise die Städte Biel, Winterthur oder St. Gallen kennen.

Der nun gewählte Ansatz orientiert sich an der Auswertung der Reklamationen sowie an einem Vergleich mit sieben schweizerischen und drei deutschen Städten. Die Definition von Zeitfenstern und leicht kontrollierbaren maximalen Spielzeiten pro Auftritt haben sich bei einem Ansatz ohne Bewilligungspflicht bewährt. Trotz der erneuten Einschränkungen bleibt Basel eine jener Städte, die Strassenmusik und Strassenkunst vergleichsweise liberal handhaben.


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