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16.05.2012

Ein Viertel der Tofu-Proben nicht in Ordnung

Basler Kantonslabor spricht zwei Verkaufsverbote aus

Ein Viertel der 24 asiatischen Tofuprodukte, die das baselstädtische Kantonslabor untersucht hat, waren nicht in Ordnung. Drei Proben enthielten unzulässige Konservierungsstoffe; zwei davon mussten sofort aus den Regalen genommen werden.

sda. Als Fleischersatz wird Tofu aus weissem Sojabohnenteig hergestellt; das Verfahren gleicht der Käseproduktion aus Milch. Frischer Tofu mit hohem Wassergehalt ist für Keime anfällig und muss konserviert werden. Neben Kühlen oder Salzen werden auch Konservierungsstoffe eingesetzt – in der Schweiz sind allerdings keine solchen für Tofu zugelassen.

Untersucht hat das baselstädtische Kantonslabor 24 Proben aus zehn Ländern, darunter je fünf aus Japan und Thailand sowie vier aus China. Auf diverse Miso-Produkte entfielen insgesamt 14 Proben, wie das Labor mitteilte. Gekauft wurden sie in einem Delikatessenladen sowie fünf asiatischen Geschäften.

Zwei chinesische Miso-Proben enthielten Dehydracetsäure, jeweils deklariert und um 10 Milligramm pro Kilo. Dieser Stoff ist zwar in Kosmetika erlaubt, in Europa und der Schweiz jedoch nicht in Lebensmitteln. Zugelassen ist dessen Verwendung für Lebensmittel indes in einzelnen osteuropäischen und asiatischen Ländern.

Die beiden Produkte wurden mit einem sofortigen Verkaufsverbot belegt; die verantwortlichen Betriebe müssen nun Stellung nehmen. Zudem hat das Kantonslabor auch eine entsprechende Warnung an die europäischen Behörden geleitet. Angesichts dieser Verstösse will es demnächst mit einer "breiteren Marktkontrolle" Druck machen.

Eine andere Probe wies Sorbinsäure als Konservierungsmittel auf, dies ohne Deklaration und mit 130 mg/kg. Diese Substanz ist in der Schweiz in Tofu nicht erlaubt. Vier Proben wiesen ferner verschiedene Deklarationsmängel auf, die ebenfalls beanstandet wurden.


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