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19.06.2012

Deutschland: Hygieneampel kommt nicht

Ministerkonferenz will keine Publikation von Kontrollergebnissen

Eine von der deutschen Verbraucherschutz- und Wirtschaftsministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich nicht auf ein "bundeseinheitliches Modell zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen", die so genannte "Hygieneampel", einigen können.

Insbesondere die Wirtschaftsminister lehnten eine verpflichtende Veröffentlichung ab, da das geplante System zu bürokratisch sei und blieben damit ihrer bereits im vergangenen Jahr geäusserten Position treu. "Es freut uns sehr, dass unsere guten Argumente Eingang in diese politische Debatte gefunden haben", erklärte Dehoga-Geschäftsführerin Ingrid Hartges die Entscheidung.

Als Kompromiss schlug die Arbeitsgruppe eine freiwillige Hygieneampel vor. Man habe sich darauf verständigt, "eine Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Kontrollsystemen auf freiwilliger Basis weiterzuverfolgen", heisst es. Hierbei solle der einzelne Unternehmer entscheiden, ob er die Kontrollergebnisse bekannt macht.

Aus Sicht des Dehoga gelten aber auch im Hinblick auf ein solches freiwilliges System viele der Argumente weiter: Auch hier bleibt die Lebensmittelkontrolle eine Momentaufnahme, die keinen fairen und für den Verbraucher hilfreichen Vergleich zulässt.

Minuspunkte, die zu einer zumindest partiellen Abstufung auf der Farbskala führen können, gibt es bei den Kontrollen schon für relativ kleine oder nur kurzzeitig auftretende Probleme, z.B. einen Ring-tragenden Koch oder Salat, der just im Moment der Kontrolle nicht abgedeckt ist.

Beeinträchtigungen des Gastes entstehen dadurch in der Regel nicht, trotzdem droht dieser, durch die Abweichung von der Bestnote bzw. Bestfarbe auf der Skala oder aber schlicht den Verzicht des Gastronomen auf die freiwillige Kennzeichnung abgeschreckt zu werden.

Der Dehoga hat angekündigt, dass er sich in die weiteren Gespräche einbringen wird, falls ein freiwilliges System etabliert wird, damit dieses wenigstens praxisgerecht und rechtskonform ausfalle.


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