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18.01.2013
Neue Regeln für Alkoholverkauf und Gastgewerbe
Neuenburg verbietet Spirituosenverkauf zum Mitnehmen nach 19 Uhr
Im Kanton Neuenburg soll der Verkauf von Spirituosen zum Mitnehmen nur noch bis 19 Uhr erlaubt sein. Dies sieht ein Entwurf des Staatsrates für ein neues Gewerbepolizei- und Gastgewerbegesetz vor. Läden an Tankstellen und Bahnhöfen müssen das Angebot am Abend zurückziehen.
sda. Ebenfalls verboten werden sollen Angebote für alkoholische Getränke zum Pauschalpreis sowie Preise, die die Kosten nicht decken, wie zum Beispiel anlässlich von "Happy Hours". Diese Massnahmen erzielten eine Verbesserung der Volksgesundheit, hielt der Staatsrat in einem Bericht fest.
Im Gastgewerbe soll die Polizeistunde nach den Vorstellungen der Kantonsregierung grundsätzlich auf 1 Uhr festgelegt werden. Bars und Diskotheken sollen jedoch die Möglichkeit haben, eine feste Zahl von Verlängerungen bis 3.30 Uhr oder sogar ständige Verlängerungen bis um 6 Uhr zu beantragen.
Gute Erfahrungen in La Chaux-de-Fonds
Ein Versuch in La Chaux-de-Fonds spreche für dieses System, schreibt der Staatsrat. Auch im Kanton Bern erlaubten derartige Öffnungszeiten den Nachtschwärmern, die ersten öffentlichen Transportmittel zu benutzen. Das zeitlich gestaffelte Verlassen der Bars reduziere zudem die nächtliche Lärmbelästigung.
Ein neues Handels- und Gastgewerbegesetz war 2009 vom Neuenburger Stimmvolk abgelehnt worden. Der Souverän stellte sich damit gegen ein Verkaufsverbot für Alkohol in Tankstellen-Shops. Ein Jahr später kam es im Grossen Rat zu einer erneuten Ablehnung, worauf der Staatsrat auf Feld Null zurückkehrte.
- Alkoholkonsum in der Schweiz hat sich stabilisiert
- Nachtregime für den Alkoholverkauf
- Bier und Vodka aus dem Kofferraum
Dossier: Alkoholkonsum
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