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13.02.2013
Verbotene Heilanpreisung
Energy Drinks am Schweizer Zoll zurück gewiesen
Vergangene Woche haben die Schweizer Zöllner beim Grenzübergang Koblenz über 17'000 Aludosen Energy-Drink nach Deutschland zurückgewiesen. Die Getränke erfüllten die Anforderungen der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung nicht.
Am 6. Februar 2013 meldete eine Speditionsfirma auf der Gemeinschaftszollanlage Waldshut-Koblenz 17'280 Aludosen eines Energy-Drinks mit einem Warenwert von über 7000 Schweizer Franken zur Verzollung in die Schweiz an.
Bei der Kontrolle der Sendung stellte der Mitarbeitende des Schweizer Zolls fest, dass mehrere Bestimmungen des Lebensmittelrechts nicht eingehalten sind. Nach Rücksprache mit dem zuständigen kantonalen Lebensmittelinspektorat wurden die Dosen wegen mangelhafter Kennzeichnung und verbotener Heilanpreisung nach Deutschland zurückgeschickt.
Wie die zuständige Zollstelle auf Anfrage mitteilte, handelte es sich entgegen eines Berichts im "Blick am Abend" nicht um Red Bull. Schon der deklarierte Preis von nur gerade gut 40 Rappen deutete darauf hin, dass es um eine in der Schweiz bisher kaum bekannte Marke ging.
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Dossiers: Erfrischungsgetränke | Hygiene und Deklaration
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