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12.03.2013
Verwaltungsgericht stoppt Hygiene-Pranger
Rechtslage in Baden-Württemberg unklar
In Baden-Württemberg wird es vorerst keine weiteren Veröffentlichungen auf der "Ekelliste" geben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat den Hygiene-Pranger mit Verweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs auf Eis gelegt.
Die Richter hatten Ende Januar Bedenken geäussert, ob das Verfahren mit dem deutschen Verfassungsrecht und dem EU-Recht vereinbar ist. Bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind, dürfen die Behörden die Ergebnisse ihrer Hygiene-Kontrollen nicht mehr online stellen. Bestehende Einträge wurden gelöscht.
Auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz heisst es dazu: "Es besteht die Gefahr, dass die hiesigen Behörden, die Betriebsnamen veröffentlichen wollen, unter Verweis auf den genannten Beschluss einen Prozess nach dem anderen verlieren."
Die Behörden haben angekündigt, die Kontrollen fortzusetzen und bei Verstössen entsprechende Schritte einzuleiten. Abgesehen von der Veröffentlichung der Ergebnisse geht der normale Verwaltungsvollzug weiter.
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Dossier: Hygiene und Deklaration
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=3984
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