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26.10.2013
Komatrinker sollen zur Kasse gebeten werden
Kostenbeteiligung für Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen
Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat einen Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) mit 16 zu 8 Stimmen angenommen, den ihre Subkommission "KVG" ausgehend von der Parlamentarischen Initiative "Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen" von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) ausgearbeitet hatte.
Wer nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden muss, soll die entsprechenden Kosten künftig vollständig selber tragen. Die Mehrheit der SGK will damit die Eigenverantwortung stärken und letztlich auch eine gesellschaftspolitische Diskussion über diese Problemstellung anstossen.
Gemäss dem durch die Kommission verabschiedeten Entwurf legt der Bundesrat die Voraussetzungen zur Feststellung eines übermässigen Alkoholkonsums fest (Art. 64 Abs. 5bis). Diese Kostenbeteiligung soll nicht erhoben werden, wenn die versicherte Person nachweisen kann, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum traf oder dass sie unabhängig von diesem einer Behandlung bedurfte (Art. 64 Abs. 5ter).
Steht eine versicherte Person seit mindestens sechs Monaten wegen Alkoholabhängigkeit in ärztlicher Behandlung, wird angenommen, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum trifft (Art. 64 Abs. 5quater). Das Gesetz soll auf fünf Jahre befristet und dessen Wirkung vor seinem Ablauf durch den Bundesrat wissenschaftlich evaluiert werden.
Eine Minderheit der Kommission lehnt diesen Gesetzesentwurf aus grundsätzlichen Erwägungen ab, da damit ein erster Schritt zur Einführung des Kausalitätsprinzips anstelle des Versicherungsprinzips in der sozialen Krankenversicherung gemacht werde. Die Vorlage soll 2014 in die Vernehmlassung geschickt werden.
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Dossier: Alkoholkonsum
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