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26.11.2013

Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen bleiben geheim

Herkunft der Rohstoffe soll in der Regel deklariert werden

Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants bleiben geheim, sofern die Kantone nichts anderes entscheiden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat Regeln für mehr Transparenz abgelehnt. Der "Restaurant-Pranger" ist damit definitiv vom Tisch.

sda. Mit 107 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Nationalrat, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken und die fraglichen Passagen aus dem Gesetz zu streichen. Gesundheitsminister Alain Berset plädierte vergeblich dafür, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz zu schaffen.

Im Frühjahr hatte der Nationalrat die vorgesehenen Bestimmungen bereits abgeschwächt. Restaurants hätten demnach eine Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt hätten. Diese hätten sie den Gästen auf Verlangen zeigen müssen.

Am Ende ging der Mehrheit diese Regelung zu weit. Der Bundesrat hätte mehr gewollt. Nach seinem Vorschlag hätten alle Lebensmittelbetriebe eine amtliche Bescheinigung mit positiven und negativen Ergebnissen erhalten. Ursprünglich hatte der Bundesrat gar vorgeschlagen, dass die Behörden die Ergebnisse der Kontrollen veröffentlichen. Dies stiess jedoch auf heftige Kritik.

Eine Kehrtwende vollzog der Nationalrat bei der Lebensmittel-Werbung für Kinder. Mit 95 zu 81 Stimmen bei drei Enthaltungen folgte er dem Ständerat und sprach sich gegen Einschränkungen aus. Im März hatte er noch eingreifen wollen: Der Bundesrat sollte die Werbung für ungesunde Lebensmittel einschränken können, wenn sich diese an Kinder richtet.

Bundesrat Berset stellte sich nicht gegen eine Regulierung. In den Nachbarländern seien Regeln in Vorbereitung, stellte er fest. Es gebe keinen Grund, die Kinder in der Schweiz weniger zu schützen.

Die Befürworter wiesen auf das Problem des Übergewichts bei Kindern hin. Die Werbung verstärke dieses, sie verführe Kinder dazu, ungesunde Produkte zu konsumieren. Die Werbung habe einen wichtigen Einfluss, sagte Christian van Singer (Grüne/VD). Studien zeigten, dass Kinder, die oft fern sähen, mehr Zucker und Fett zu sich nähmen.

Die Gegner gaben zu bedenken, alles sei eine Frage des Masses. "Müsste man dann festlegen, für wie viele Nussgipfel geworben werden darf?", fragte Lorenz Hess (BDP/BE). Die Verantwortung liege bei den Eltern. "Bringen wir den Kindern bei, mit Verlockungen vernünftig umzugehen", befand auch Toni Bortoluzzi (SVP/ZH).

In einem anderen Punkt sprach sich der Nationalrat für eine Kompromisslösung aus: Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln sollen künftig die Herkunft der Rohstoffe deklarieren müssen. Bei verarbeiteten Produkten könnte der Bundesrat jedoch Ausnahmen festlegen.

Mit 95 zu 79 Stimmen bei zwei Enthaltungen hiess der Rat diese Regelung gut. Ursprünglich hatte er etwas weiter gehen wollen. Unter dem Eindruck von Lebensmittelskandalen beschloss er im Frühjahr, die Deklarationsregeln zu verschärfen: Die Lebensmittelhersteller sollten die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen.

Dem Ständerat ging dies aber zu weit. Die Mehrheit befand mit Blick auf verarbeitete Produkte wie Birchermüesli, die Regel sei nicht umsetzbar. Nach dem Willen des Ständerates müsste die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden, wenn der Bundesrat dies vorschreibt.

Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte. Gegen eine Verschärfung stellten sich im Nationalrat die Fraktionssprecher der SVP, CVP und BDP. Sie machten geltend, der Aufwand für die Unternehmen wäre viel zu gross. Da die Fraktionen der SVP, CVP und BDP aber nicht geschlossen stimmten, obsiegten die Befürworter.

GastroSuisse ist erfreut

GastroSuisse begrüsst die deutliche Absage des Nationalrates an den Hygiene-Pranger. Die Veröffentlichung der Lebensmittelkontrollen wäre einem Pranger für das Gastgewerbe gleichgekommen. Dieser hätte nur Bürokratie und Regulierungskosten verursacht, die Qualität der Lebensmittel jedoch in keiner Weise verbessert.

Die Hygiene-Standards im Schweizer Gastgewerbe sind hoch. Die risikobasierten Kontrollen haben sich bewährt, fehlbare Betriebe werden geschlossen. Zudem hat sich die Branche mit der "Leitlinie Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe" selbst hohe Massstäbe gesetzt, nach denen auch kontrolliert wird.


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