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20.06.2014

Augenmass gewahrt

Hygiene-Pranger kommt nicht

Die Revision des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände wurde heute vom Parlament abgeschlossen. Der Pranger für das Gastgewerbe sowie die generelle Deklarationspflicht der Herkunft sämtlicher Inhalte von Lebensmitteln wurden verhindert. Damit bleibt ein massiver Mehraufwand, der keinen grossen Nutzen für den Konsumenten hätte, erspart.

Mit der Revision des Lebensmittelgesetzes verfügt die Schweiz nun über ein modernes Regelwerk, welches regulatorisches Augenmass hält und die Bedürfnisse von lebensmittelverarbeitenden Betrieben, insbesondere des Gastgewerbes, berücksichtigt.

Das Parlament hat erkannt, dass umfassende Herkunftsdeklarationen aller Rohstoffe neben zusätzlichen Handelshemmnissen und Preissteigerungen vor allem zu mehr Verwirrung als Transparenz führen.

Das Gastgewerbe wird nicht dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen. Somit werden unnötige Bürokratie- und Regulierungskosten verhindert und der Persönlichkeits- und Datenschutz gewahrt.

Die Hygiene kann im Gastgewerbe am besten durch entsprechend ausgebildetes Personal sichergestellt werden, und zwar noch bevor Probleme überhaupt entstehen. Deshalb fordert GastroSuisse weiterhin, dass gesetzlich festgelegte Minimalkenntnisse für Einsteiger in das Gastgewerbe erforderlich sind.


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