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10.03.2015
Fragen zur Umsetzung des Kompromisses bleiben offen
Ständerat-Entscheid zum Zweitwohnungsgesetz
Unrentable Hotelbetriebe sollen nur zu 50 Prozent in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen. Dies hat der Ständerat entschieden. Er ist dem Nationalrat gefolgt und hat dem "50 Prozent-Kompromiss" zum Zweitwohnungsgesetz zugestimmt. Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz, GastroSuisse und der Schweizer Tourismus-Verband nehmen diesen Entscheid ohne Begeisterung zur Kenntnis.
Nach dem Entscheid des Ständerates erwartet die Beherbergungsbranche, dass nach Ende der Differenzbereinigung im Nationalrat kein Referendum ergriffen wird. Dies bringt den Berggebieten zumindest wieder die lange vermisste Rechtssicherheit.
Die Beherbergungsbranche begrüsst diese Sicherheit. Sie bedauert aber, dass dem Bedürfnis der Branche, unrentablen Hotels den Marktausstieg zu ermöglichen, nur teilweise entsprochen wird. Es stellen sich nach wie vor Fragen zur praktischen Umsetzung der Regelung, dass unrentable Hotelbetriebe nur zu 50 Prozent in Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen.
In vielen Gemeinden in den Berggebieten besteht keine Nachfrage oder gar ein Überangebot an Erstwohnungen. Der Kompromiss wird daher in jenen Gemeinden, die näher an den regionalen Zentren gelegen sind, einfacher umzusetzen sein, als in abgelegenen Gebieten.
Die Beherbergungsbranche wird nun die Umsetzung dieser Regelung verfolgen und die Auswirkungen und Konsequenzen in den kommenden Jahren analysieren.
- Hotellerie wird im Strukturwandel behindert
- UREK gegen Einschränkung für bewirtschaftete Wohnungen
- Bed and Breakfast weiterhin sehr gefragt
Dossier: Parahotellerie
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