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17.07.2015
Kein Freibrief für Bettensteuern
Deutscher Bundesfinanzhof weist Revisionen zurück
Mit Enttäuschung und grosser Sorge nimmt die Hotellerie in Deutschland die Ergebnisse der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu den Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg zur Kenntnis. Das Gericht hat die Klagen der Hoteliers gegen die Gesetze zur Erhebung so genannter Citytaxen abgewiesen. Die Entscheidungsgründe werden voraussichtlich erst im September vorliegen.
"Die Entscheidungen sind für uns nur schwer nachvollziehbar. Die einseitige und willkürliche Belastung einer Branche kann nicht die Lösung sein, um Finanzlöcher jenseits touristischer Aufgaben zu stopfen. Bettensteuern sind investitionshemmend, beschäftigungsfeindlich und gehen zu Lasten der gesamten deutschen Tourismuswirtschaft", erklärt Ernst Fischer, Präsident des Branchenorganisation Dehoga.
Auch der Fritz G. Dreesen, der Vorsitzende des Hotelverbands IHA, äussert weiterhin erhebliche rechtliche Bedenken. "Angesichts der unmissverständlichen Kritik, die die Richter in den mündlichen Verhandlungen an den Bettensteuern der Hansestädte äusserten, können die Urteile jedenfalls nicht als Freibrief für Bettensteuern gedeutet werden", warnt er. Auch die Bagatellisierung der Bettensteuern ärgert Dreesen: "Wenn die Höhe der Bettensteuern im Einzelfall sogar die Höhe der Mehrwertsteuer übersteigt, kann von Bagatellsteuern keine Rede sein."
Fakt ist: Bettensteuern bedeuten ein Mehr an Bürokratie sowie einen höheren finanziellen Aufwand für Gäste und Hotels. Sobald die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen, werden die Verbände diese sorgfältig und umfassend prüfen. Einen möglichen Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe halten sich die Verbände ausdrücklich offen.
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Dossier: Beherbergungsabgaben
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