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25.08.2015

Lebensmittelrecht: Überregulierung geht weiter

Neue Verordnungen im Umfang von 2080 Seiten

Das Schweizer Lebensmittelrecht soll weiter an die EU angeglichen werden. Setzt die Bundesverwaltung ihre Vorstellungen durch, ist in den Betrieben mit administrativem, personellem und finanziellem Mehraufwand zu rechnen.

Vor einem guten Jahr hat das Parlament ein neues Lebensmittelgesetz beschlossen, welches Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU abbauen und den Konsumentenschutz angleichen soll. Das Gesetz schien recht unproblematisch, droht nun aber wegen den von der Verwaltung ausgearbeiteten Verordnungen im Umfang von 2080 Seiten ein bürokratisches Monster zu werden.

Geht es nach den Vorstellungen der Bundesverwaltung, so müssen Gastronomen, Hoteliers, Bäcker und Metzger neu das Produktionsland von Lebensmitteln und Rohstoffen auf der Speisekarte oder an der Verkaufstheke deklarieren. Auch der Nährwert der Lebensmittel müsste in den Restaurants angegeben werden. Vorgesehen ist zudem eine schriftliche Allergen-Deklaration für Produkte im Offenverkauf. Bisher genügte eine mündliche Auskunft.

Die neuen Regeln bedeuten einen grossen zusätzlichen Aufwand, was sich in höheren Kosten niederschlagen wird – nicht nur für die Betriebe, sondern auch für die Kantone, die die neuen Regeln überwachen müssen. Der Mehrwert für die Konsumenten dürfte hingegen äussert bescheiden sein. Bis Oktober läuft eine Vernehmlassung.


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