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09.09.2015

Welche Bespielung wollen wir im öffentlichen Raum?

"Spezielle Nutzungspläne" als neues Steuerungsinstrument

Der öffentliche Raum wird vielfältig und intensiv genutzt. Mit dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) besteht neu eine gesetzliche Grundlage, wie der öffentliche Raum bespielt werden soll: Sogenannte spezielle Nutzungspläne sollen künftig Rechtsklarheit für Betroffene und Planungssicherheit für Veranstalter schaffen. Das erste Paket von speziellen Nutzungsplänen für den Barfüsserplatz, den Marktplatz und den Münsterplatz wurde im Rahmen eines Dialogs mit verschiedenen Anspruchsgruppen diskutiert. Im Kern geht es um die Frage, welche Bespielung wir im öffentlichen Raum wollen.

Vor dem Hintergrund zunehmender Nutzungskonflikte wurden im Kanton Basel-Stadt bereits 2004 sogenannte Bespielungspläne eingeführt. Dieses Instrument war damals innovativ. Inzwischen haben verschiedene Gemeinwesen ähnliche Steuerungsinstrumente entwickelt, die einen Ausgleich von Bespielung und Ruhe schaffen sollen.

Die Bespielungspläne als informelles Instrument haben sich in der Praxis bewährt. Ihr Nachteil ist, dass sie keine gesetzliche Grundlage haben und daher nur als "Konsens"-Instrument funktionieren. Dieser Konsens wird in letzter Zeit sowohl von Veranstaltern wie Anwohnerschaften zunehmend in Frage gestellt. Zudem können die Bespielungspläne wegen ihrer Unverbindlichkeit keine Planungssicherheit für die Veranstalter schaffen.

Mit dem Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) wurde die Grundlage für ein Instrument geschaffen, welche die Nachteile der Bespielungspläne aufhebt: die sogenannten "spezielle Nutzungspläne" (sNuP). Ein sNuP beinhaltet Vorschriften für die Bespielung auf einem öffentlichen Platz. Wie bei einem Bebauungsplan werden diese Vorschriften vom Grossen Rat erlassen. Dadurch wird ein klarer Rahmen für Veranstalter, aber auch Grundeigentümer und Anwohnerschaften geschaffen: Alle Beteiligten wissen, was sie an einem Platz zu erwarten haben.

Damit die Einzelfallbetrachtung nicht das Bild verzerrt, werden die sNuP in Paketen erarbeitet und dem Grossen Rat vorgelegt. Das erste Paket betrifft die Plätze Barfüsserplatz, Marktplatz und Münsterplatz.

Das grosse öffentliche und politische Interesse an der Frage, wie der öffentliche Raum Basels bespielt werden soll, der Informationsbedarf aufgrund der Komplexität des Themas sowie die Chance, sich im Dialog über unterschiedliche Interessen zu verständigen, haben das Bau- und Verkehrsdepartement dazu veranlasst, zusätzlich zu den formellen Mitwirkungsmöglichkeiten (Planauflage) einen öffentlichen Dialogprozess ins Leben zu rufen.

Zu jedem Paket wird ein Dialog geführt zwischen Verwaltung, politischen Behörden und Betroffenen – das sind Interessenverbände, Quartierorganisationen, Grundeigentümer und Anwohnerschaften. Ziel ist, die anstehenden politischen Entscheide transparent zu machen, das neue Instrument zu erläutern und die Vorlage durch den gegenseitigen Austausch von Bedürfnissen und Schwierigkeiten nach Möglichkeit zu verbessern.

Der erste Dialog zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen einerseits, der Politik und der Verwaltung andererseits, hat vor einer Woche stattgefunden. Das Instrument sNuP wurde erläutert und in verschiedenen Workshops wurden die vorgeschlagenen Vorschriften bezüglich Lärm und Schall, Belegung, Infrastrukturen und Priorisierungskriterien diskutiert.

An der Tagung wurde mehrfach postuliert, dass Veranstaltungen Qualitätsanforderungen erfüllen sollten und dass es eine breit zusammengesetzte "Veranstaltungsbeurteilungskommission" brauche. Die Verwaltung wird nun diese und andere vorgebrachten Anliegen prüfen und die Vorlage für die öffentliche Planauflage, die eigentliche formelle Mitwirkung, konsolidieren. Diese soll voraussichtlich nach den Herbstferien durchgeführt werden.


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