Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

29.01.2016

Hohe Beanstandungsquote

Geschützte Bezeichnungen werden oft missbräuchlich verwendet

Die Kantonschemiker der Schweiz haben 2015 in einer gemeinsamen nationalen Kampagne 1445 schweizerische oder europäische Produkte überprüft, die mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) oder geographischen Angaben (GGA) beziehungsweise mit den Bezeichnungen "Berg" oder "Alp" angepriesen wurden.

In 38% der 963 kontrollierten Betriebe mussten 313 Produkte beanstandet werden. Diese hohe Beanstandungsquote ist unbefriedigend und zeigt, dass die Anbieter von Lebensmitteln den Vorschriften zum Schutz dieser Bezeichnungen noch nicht genügend Beachtung schenken.

Ein ausdrückliches Ziel der Lebensmittelgesetzgebung ist der Schutz vor Täuschung der Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Die Beurteilung der Anpreisung und Kennzeichnung von Lebensmitteln (Etikette, Werbung, Ursprungsbezeichnungen, Speisekarte) ist deshalb eine tagtägliche Aufgabe der Kantonschemiker und ihrer Mitarbeitenden, die für die Lebensmittelkontrolle zuständig sind.

Diese Kontrollen umfassen das gesamte Spektrum der Kennzeichnungsvorschriften. Zur spezifischen Kontrolle von geschützten Bezeichnungen hat der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) deshalb im letzten Jahr eine gemeinsame nationale Kontrollkampagne in Betrieben durchgeführt, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, abpacken oder kennzeichnen. Die Kontrollen wurden in Restaurationsbetrieben, Bäckereien, Metzgereien, Käsereien, bei Grossisten, auf Märkten, in Grossverteilern und bei Detaillisten durchgeführt.

Kontrolliert wurden sowohl die dreissig geschützten schweizerischen Bezeichnungen (GUB, geschützte Ursprungsbezeichnung und GGA, geschützte geographische Angabe) als auch geschützte europäische Bezeichnungen (ca. 30 von mehr als 1000). Die Schweiz und die EU haben sich verpflichtet, ihre geschützten geografischen Angaben gegenseitig anzuerkennen und gegen jegliche Anmassung, Nachahmung oder Anspielung zu schützen.

Alle Kantone und das Fürstentum Liechtenstein haben sich an dieser Kampagne beteiligt. Schweizweit mussten bei 50% der kontrollierten Marktstände, in 44% der überprüften Restaurationsbetriebe und in 39% der kontrollierten Bäckereien nicht konforme Bezeichnungen beanstandet werden.

Von den 625 mit einer geschützten GUB/GGA-Bezeichnung angepriesenen Schweizer Produkten handelte es sich in 85 Fällen (14%) um Lebensmittel, welche die Anforderungen zur Verwendung der geschützten Bezeichnung nicht erfüllten. Trockenfleisch, das fälschlicherweise mit der Bezeichung "Walliser Trockenfleisch GGA" angepriesen wurde und missbräuchlich als "Damassine AOP" bezeichnete Spirituosen waren die häufigsten Beanstandungspunkte (täuschende Kennzeichnung).

Bei den europäischen Produkten musste bei 192 von 721 kontrollierten Produkten die Bezeichnung beanstandet werden. "Formaggio Parmigiano Reggiano", "Feta" und "Prosciutto di Parma" waren bei den europäischen Produkten die Bezeichnungen, die am häufigsten zu Beanstandungen führten.

Die rechtlichen Anforderungen bei der Verwendung der Bezeichnungen "Berg" und "Alp" wurden von 100 kontrollierten Produkten in 36 Fällen (36%) nicht eingehalten. Je nach Art und Schwere der festgestellten Mängel wurden durch die Vollzugsorgane eine Verwarnung ausgesprochen oder Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden